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27.10.2021

2021-10-27

Pressemitteilung

Vorschlag zu Basel III mit Licht und Schatten

Positiv sieht der BVR die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Regelungen um zwei Jahre auf 2025. "Damit wird den Banken und ihren Rechenzentren die erforderliche Zeit zur Umsetzung der neuen Regelungen eingeräumt, vorausgesetzt die EU schließt ihr Gesetzgebungsverfahren innerhalb der geplanten Zeit ab", begrüßt Hofmann dieses bewusste Abweichen von den Vorgaben des Baseler Ausschusses. Auch die vorgesehene Beibehaltung von bewährten europäischen Vorgaben wie die niedrige Eigenmittelunterlegung bei der Finanzierung des Mittelstandes und des bisherigen Risikogewichts bei strategischen Beteiligungen in Bankengruppen und -verbünden befürwortet der BVR. Anderenfalls wäre es nicht nur zu einer massiven Belastung der Banken, sondern auch der Gesamtwirtschaft gekommen.

Die künftige Eigenmittelunterlegung von Kreditzusagen, die von den Banken jederzeit und bedingungslos widerrufen werden können, mit teurem Eigenkapital zu unterlegen, schießt dagegen übers Ziel hinaus, denn Banken werden sich gezwungen sehen, den Finanzierungsrahmen für ihre Kunden zu überprüfen und gegebenenfalls abzubauen. Letztlich enttäuschend ist aus Sicht des BVR insbesondere der weitgehende Verzicht der Kommission, administrative regulatorische Erleichterungen für kleine und mittelgroße Banken vorzusehen. Nach der seit Jahren geführten Diskussion über Proportionalität wäre mehr von der EU-Kommission zu erwarten gewesen. "Da kleine und mittelgroße Banken bereits durch die bestehenden aufsichtlichen Regelungen disproportional belastet werden, ist es dringend notwendig, mit Blick auf die Proportionalität von Regeln in der Basel-III-Umsetzung nachzubessern. Andere Länder wie das Vereinigte Königreich und die Schweiz können dabei als Referenz dienen", unterstreicht Hofmann. 
 


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - Oct 27, 2021, 11:53:00 AM

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