Die Minister schlagen vor, wachstumsschwache Länder des Euroraums zu fördern, indem ein solches Budget europäische Finanzmittel bereitstellt. Dies soll es den Ländern ermöglichen, Investitionen zu finanzieren oder Reformmaßnahmen durchzuführen. BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann: „Dieses Ziel sollte gegebenenfalls im Rahmen der vorhandenen Förderprogramme der Europäischen Union (EU), wie etwa des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, verfolgt werden. Es ist nicht nötig, hierfür ein neues Finanzierungsinstrument zu schaffen.“
Zudem, so Hofmann, liege es in der Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten, ihre Wirtschaftspolitik wachstums- und investitionsfreundlich zu gestalten. Dafür verfügten diese trotz einheitlicher Währung über eine sehr weitreichende Autonomie in der Finanzpolitik und der allgemeinen Wirtschaftspolitik. Hofmann: „Die vereinbarten Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspaktes zur Höhe der staatlichen Defizite und der Verschuldung sollten besser als in der Vergangenheit eingehalten werden, denn sie stellen unter anderem sicher, dass die Länder ausreichend Zugang zu den Kapitalmärkten haben. Dann erübrigen sich neue europäische Fördermaßnahmen jenseits der Marktmechanismen.“
In die falsche Richtung gehe auch die Überlegung der Finanzminister, neben den Mitteln aus dem EU-Budget zusätzliche Einzahlungen aus den Eurostaaten zu vereinbaren. „Der Verweis auf mögliche Einnahmen aus einer Finanztransaktionssteuer verschleiert nur, dass dies letztlich zu spürbaren Belastungen für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler führen würde. In der Altersvorsorge kann angesichts von Nullzinsen auf Aktien kaum verzichtet werden. Deshalb wäre es kontraproduktiv, privates Vorsorgesparen mit einer Steuer auf Aktiengeschäfte weiter zu belasten: Auch im Interesse des heimischen Finanzplatzes sollte die Aktienkultur gefördert, nicht behindert werden“, erklärt Hofmann.