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04.11.2016

2016-11-04

Deutsche Kreditwirtschaft

Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt Bericht von Esther de Lange zum geplanten europäischen Einlagensicherungssystem (EDIS)

Allerdings bleiben einige wesentliche Bedenken bestehen: Auch das Konzept der Berichterstatterin sieht einen zentralen Fonds auf europäischer Ebene vor, der aus Beiträgen der nationalen Einlagensicherungssysteme gespeist werden soll. Für eine solche Übertragung von Mitteln aus den nationalen Fonds fehlt es an einer Rechtsgrundlage im Unionsrecht. Aus diesem Grund basiert die – ganz ähnlich funktionierende – Mittelübertragung zum einheitlichen Abwicklungsfonds auf einer völkerrechtlichen Vereinbarung. Eine solche hier nicht zu fordern, erscheint widersprüchlich. 

Die von Frau de Lange vorgesehenen Vorbedingungen für die zweite Phase, in der EDIS auch einen Teil der Verluste übernehmen würde, genügen inhaltlich nur zum Teil den – weitergehenden – Vorstellungen der deutschen Kreditwirtschaft. Sie müssen zudem bereits vor der ersten Phase nicht nur verabschiedet, sondern auch tatsächlich umgesetzt sein. Die Mechanik, die zweite Phase nach Inkrafttreten nur allgemein bezeichneter Rechtsakte und auf Grundlage eines delegierten Rechtsaktes der Kommission auszulösen, erscheint verfehlt. Erforderlich wäre für Phase 2 vielmehr ein neues Gesetzgebungsverfahren auf Grundlage einer umfassenden Konsultation verschiedener Optionen nebst Auswirkungsstudie. 

Positiv ist, dass die Berichterstatterin einige Forderungen der Deutschen Kreditwirtschaft aufgreift. Positiv ist auch der Fokus auf eine Liquiditätsversorgung, die für eine funktionierende Einlagensicherung entscheidend ist. Eine gegenseitige Liquiditätsunterstützung von Einlagensicherungssystemen in Europa lässt sich jedoch auch ohne zentralen Fonds und unbegrenzte Mit-Haftungsrisiken erreichen.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 04.11.2016, 14:29:39

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