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21.08.2019

2019-08-21

Deutsche Kreditwirtschaft

Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt Übergangsfrist zur Kundenauthentifizierung bei Kartenzahlungen im Internet

Die Deutsche Kreditwirtschaft appelliert an den Handel mit Onlinegeschäft, die Vorbereitungen weiter voranzutreiben. Denn nur der Händler bzw. sein Zahlungsdienstleister kann beim Einsatz der Kreditkarte im Onlinegeschäft den Einsatz des 3-D Secure-Verfahrens auslösen. Ohne dessen Unterstützung hat die kartenausgebende Bank oder Sparkasse keine Möglichkeit, die gesetzlichen Vorgaben zur Kundenauthentifizierung für E-Commerce-Zahlungen zu erfüllen. 

Grundsätzlich unterstützt die Deutsche Kreditwirtschaft aber alle Maßnahmen, die zu einem geregelten Übergang bei den Sicherungsverfahren in die PSD2-Welt beitragen. Ziel muss es sein, dass die Verbraucher auch künftig sicher und komfortabel mit ihrer Zahlungskarte im Netz einkaufen können. 

Die Deutsche Kreditwirtschaft weist darauf hin, dass bei einer zusätzlichen Übergangszeit ein europaweit einheitliches Vorgehen erforderlich ist, weil alle Akteure ein gemeinsames Interesse an der Erhöhung der Sicherheit der Zahlungen haben. 

Aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben müssen künftig alle Kartenzahlungen im Internet vom Kunden grundsätzlich mit zwei Faktoren freigegeben werden („starke Kundenauthentifizierung“). Banken und Sparkassen haben ihre Vorbereitungen zur Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Vorgaben frühzeitig angestoßen und nahezu abgeschlossen. Da das 3 D Secure-Verfahren, Grundlage für die starke Kundenauthentifizierung, bei Kartenzahlungen im Internet bereits seit Jahren bekannt und auch im Einsatz ist, sind die kartenausgebenden Banken und Sparkassen auch gut vorbereitet.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 21.08.2019, 15:02:14

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