Auch wenn es zwischen beiden Studien durchaus zu Abweichungen in den Ergebnissen kommt, ergeben sich diese aus den unterschiedlichen methodischen Ansätzen bei der Datenerhebung. Gemeinsame Trends zeichnen sich bei beiden Untersuchungen deutlich ab:
Für die Mehrheit der Kunden scheinen die neuen ex-ante-Kosteninformationen keinen Mehrwert zu bieten. Denn: Weniger als die Hälfte der Kunden, die seit deren Einführung Wertpapiergeschäfte getätigt haben, hat zumindest einmal eine Kosteninformation gelesen.
Eine gute Bestätigung für die Qualität der Geeignetheitserklärung ist, das fast 90 Prozent (exakt 87 Prozent) der Kunden anhand des Textes nachvollziehen konnten, warum das empfohlene Produkt empfohlen wurde. Von den Kunden, die ein oder mehrere Anlageberatungen in Anspruch genommen haben, haben allerdings auch 38 Prozent keine einzige Geeignetheitserklärung gelesen.
Im Unterschied zu den Ergebnissen der BaFin-Umfrage kann die DK nicht nachvollziehen, dass die Aufzeichnung von Telefongesprächen bei den Kunden gut ankäme. Denn: Viele Kunden haben sich aus dem Telefongeschäft bereits zurückgezogen. So ist bei deutschen Banken und Sparkassen die Anzahl telefonisch erteilter Orders um die Hälfte eingebrochen und drei Viertel aller Kunden möchte am liebsten auf die Telefonaufzeichnung verzichten. Dass die BaFin-Studie zu anderen Zahlen kommt, lässt sich aus Sicht der DK dadurch erklären, dass hier nur Kunden befragt wurden, die heute weiterhin noch telefonisch Orders erteilen. Und selbst von diesen möchten laut BaFin-Studie 48 Prozent auf die Sprachaufzeichnung verzichten.
Auch aus den Ergebnissen der BaFin-Studie ist zu erkennen, dass viele Kunden die neuen Informationsmittel aus MiFID II nicht nutzen. Viele Banken und Sparkassen stellen überdies fest, dass die neuen Vorgaben zudem zu Frust bei Kunden führen, weil sie sich ausgebremst oder bevormundet fühlen. Die deutschen Banken und Sparkassen fordern daher erneut, dass die Kunden die Möglichkeit haben sollten zu wählen, welche Informationen sie erhalten wollen. Nur so kann die Akzeptanz von Wertpapiergeschäften erhöht werden. Deshalb muss MiFID II auf den Prüfstand.