- Die EU-Kommission plant, die Einlagensicherungen in Europa zu vergemeinschaften. Dabei sind die Grundvoraussetzungen dafür sehr unterschiedlich. Manche Länder haben wie Deutschland bereits Gelder zur Sicherung der Spareinlagen zurückgelegt, andere nicht. Auch die neue EU-Richtlinie zur Einlagensicherung ist erst von 14 Ländern Europas umgesetzt worden. Weitere 14 Länder müssen dies noch tun. Hier gibt es also noch Sicherungslücken.
Um alle Sparerinnen und Sparer in Europa abzusichern, wäre es wichtig, dass die Länder sich an die EU-Richtlinie halten. Statt auf deren Umsetzung zu drängen, sieht ein neuer Vorschlag der EU-Kommission vor, dass die Einlagensicherungen grenzüberschreitend für einander haften sollen - ohne die Risiken der anderen Beteiligten kontrollieren zu können. Wir lehnen jede Form einer solchen Vergemeinschaftung ab. Dies gilt auch für die Idee einer Rückversicherungslösung. Warum die deutschen Genossenschaftsbanken diese Überlegungen aus Brüssel nicht richtig finden und warum sie ihre Sicherungseinrichtung schützen wollen, zeigt das Erklärvideo.
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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)