- Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat den deutschen Genossenschaftsbanken für ihre Onlineschnittstelle für Zahlungsdienstleister gemäß der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) im Februar 2021 eine Ausnahmegenehmigung von der Verpflichtung zur Einrichtung eines sogenannten Notfallmechanismus erteilt.
Die dem genossenschaftlichen IT-Dienstleister Fiducia & GAD angeschlossenen Banken bieten seit Juni 2019 eine Schnittstelle nach dem modernen Berlin Group NextGen Standard. So können Zahlungsdienstleister mit Einwilligung des Bankkunden das Onlinebanking nutzen, um ihm Dienstleistungen, wie Direktzahlungen oder Auswertungen, anzubieten, mehr unter: www.berlin-group.org. Die Ausnahmegenehmigung der BaFin bestätigt nun, dass die PSD2-Onlineschnittstelle höchste Anforderungen an Stabilität, Verfügbarkeit und Performance erfüllt und somit keine zusätzliche Fallbacklösung (gem. Artikel 33 Abs. 4 der DVO (EU) 2018/389) benötigt.
Die PSD2-Onlineschnittstelle wird auf Basis des internationalen Berlin Group-Standards kontinuierlich weiterentwickelt. Unter dem Namen Openfinance werden weitere innovative Bankservices gemäß den neuesten Marktanforderungen ergänzt, um den Bankkunden ein bestmögliches Onlineerlebnis geben zu können. Technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle können hier abgerufen werden: www.fiduciagad.de
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)