- Das Bundeskabinett hat am 19. November 2014 das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über Einlagensicherungssysteme beschlossen. Dazu erklärt BVR-Vorstand Gerhard Hofmann: "Die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat in den 80 Jahren ihres Bestehens ihr Leistungsversprechen ohne Ausnahme eingehalten. Alle Problemfälle konnten aus eigener Kraft bewältigt und so die Kundengelder in unbegrenzter Höhe zuverlässig geschützt werden. Dieses erfolgreiche System werden wir auch unter dem neuen Regime der EU-Einlagensicherungsrichtlinie fortführen, deren nationale Umsetzung mit dem gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf konkret wird. Damit einher gehen umfangreiche Anpassungen am Statut der Sicherungseinrichtung. Wir sind zuversichtlich, dass die neuen gesetzlichen Vorschriften die wirksamen Instrumente und Verfahren der Sicherungseinrichtung nicht einschränken."
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)