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17.12.14

Finanzpolitik Aktuell

Ausgabe Dezember 2014

Kleinanlegerschutz in der Diskussion

Das Kleinanlegerschutzgesetz ist ein Artikelgesetz, das auch den Grauen Kapitalmarkt weiter regulieren und den Anlegerschutz verbessern soll. Wesentlicher Anlass für das Kleinanlegerschutzgesetz war unter anderem der breit diskutierte Fall eines inzwischen zahlungsunfähigen Anbieters aus dem Bereich der Windenergie, der von Privatanlegern Anlagegelder in Milliardenhöhe eingesammelt hatte (Prokon). Neben und über die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes hinaus soll die nationale Umsetzung von Teilen der revidierten EU-Richtlinie und Verordnung über Märkte in Finanzinstrumenten (MiFID II/ MiFIR) vorgezogen werden, was alle Wertpapierdienstleistungsunternehmen betrifft.

Maßnahmenpaket zum finanziellen Verbraucherschutz am Grauen Kapitalmarkt vor. Am 28. Juli 2014 wurde der Referentenentwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes veröffentlicht, der die einzelnen Punkte umsetzen soll. Der BVR hat im Rahmen der Deutschen Kreditwirtschaft hierzu Anfang September Stellung genommen. Am 12. November 2014 wurde der Kabinettsentwurf verabschiedet. Das Gesetz soll zu großen Teilen im Sommer 2015 in Kraft treten. Hinsichtlich einzelner Regelungsbereiche des Gesetzes ist ein Inkrafttreten am 1. Januar 2016 bzw. am 3. Januar 2017 vorgesehen.

Der BVR begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, den dringend benötigten Anlegerschutz auf dem Grauen Kapitalmarkt auszubauen. Allerdings werden durch die vorgeschlagene Erweiterung des Vermögensanlagengesetzes auch weite Teile etablierter, seriöser Finanzpraktiken von Unternehmen vom Vermögensanlagengesetz erfasst und durch neue, weitreichende Pflichten belastet. Es reicht zudem nicht aus, den Grauen Kapitalmarkt nur von der Produktseite einer stärkeren Aufsicht zu unterwerfen. Vielmehr muss die aufsichtsrechtliche Ungleichbehandlung zwischen Finanzanlagenvermittlern und Kreditinstituten beseitigt werden. Die Finanzanlagenvermittler sollten daher ebenfalls geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen unterworfen und der BaFin unterstellt werden. Es ist zu begrüßen, dass die Bestimmungen zur zielmarktgerechten Ausgestaltung von Finanzinstrumenten als Teile von MiFID II/ MiFIR, anders als noch im Referentenentwurf vorgesehen, nicht mehr zum Frühjahr/ Sommer 2015 vorgezogen, sondern vielmehr am 3. Januar 2017 in Kraft treten sollen. Hierdurch würde eine Synchronisierung mit den zeitlichen Vorgaben gemäß MiFID II/ MiFIR erfolgen. Jedoch sieht der BVR es sehr kritisch, dass die nationale Umsetzung der entsprechenden Vorgaben aus MiFID II/ MiFIR im Wertpapierhandelsgesetz bereits vor Konkretisierung der Anforderungen aus MiFID II/ MiFIR auf europäischer Ebene festgelegt werden soll. Ein solches Vorziehen ist mit der Gefahr behaftet, bereits vom Gesetzgeber getroffene Entscheidungen nachjustieren zu müssen, was sowohl für den Anleger als auch für die weiteren Marktteilnehmer mit erheblichen Nachteilen verbunden sein kann.

 

BVR-Position: Die Finanzanlagenvermittler sollten – wie die Banken – geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen (insbesondere dem WpHG) unterworfen und der BaFin unterstellt werden. Der BVR spricht sich gegen eine vorgezogene Umsetzung der MiFID II/ MiFIR-Bestimmungen aus.

 

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Studie "Mittelstand im Mittelpunkt"

Im Mittestand haben sich die Geschäftserwartungen zuletzt angesichts der vielen internationalen Krisen merklich eingetrübt. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der aktuellen Gemeinschaftsstudie „Mittel-stand im Mittelpunkt“, die der BVR, die DZ BANK und die WGZ BANK am 15. Dezember veröffentlicht haben. Demnach sind mehr als 28 Prozent der Mittelständler vom Ukraine-Konflikt betroffen, in der Agrarbranche ist es sogar jedes zweite Unternehmen. Der Mittelstand ist allerdings in den letzten Jahren insgesamt krisenfester geworden. So legte die durchschnittliche Eigenkapitalquote der mittelständischen Firmen von knapp 8 Prozent zu Beginn der 2000er Jahre auf fast 28 Prozent in 2013 zu. Die Studie ist unter www.mittelstandsstudie.de zu finden.

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EU-Kapitalmarktunion: kein Allheilmittel

Eine Priorität der neuen EU-Kommission ist die Schaffung einer umfassenden Kapitalmarktunion. Der neue EU-Kommissar für Finanzmärkte, Jonathan Hill, arbeitet zurzeit an der Schaffung einer „gut regulierten, integrierten und bis 2019 alle EU-Mitgliedstaaten umfassenden Kapitalmarktunion, mit dem Ziel, der Realwirtschaft den möglichst großen Nutzen und die Vorteile der Kapitalmärkte und Nichtbankfinanzinstitute zukommen zu lassen“. Das Konzept wird gegenwärtig erarbeitet und Anfang des Jahres möchte die EU-Kommission ein Grünbuch zur Kapitalmarktunion vorstellen. Für Herbst 2015 ist ein Aktionsplan geplant. Alle 28 Mitgliedstaaten der EU sollen der Kapitalmarktunion angehören, denn nur so könne die nach wie vor bestehende Fragmentierung der Finanzmärkte beendet werden. Es ist von einer Vielzahl unterschiedlicher Initiativen auszugehen. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung von Standards für hochwertige und transparente Verbriefung, verbesserte Informationen über den KMU-Kreditstatus und eine rasche Einigung bei den Verhandlungen zur Verordnung über den europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIFs). Der BVR warnt vor einer Schwächung des Hausbankenprinzips, da für die meisten mittelständischen Unternehmen Kapitalmarktfinanzierungen aufgrund der hohen Anforderungen und Kosten nicht in Betracht kommen.

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BVR jetzt bei Twitter und Facebook

Seit Oktober 2014 hat der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) seine Verbandskommunikation auf die sozialen Medien erweitert: Via Twitter (@bvrpresse) und Facebook veröffentlicht der BVR aktuelle Stellungnahmen zu Themen, die sowohl die Mitgliedsbanken als auch die Deutsche Kreditwirtschaft bewegen. Über wiederkehrende Publikationen sowie punktuelle Positionierungen hinaus veröffentlicht der BVR Analysen und kommentiert tagesaktuell relevante Geschehnisse im finanzpolitischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereich. Der Austausch und stetige Dialog mit Politik, Presse, Wettbewerbern, Verbraucherschützern sowie interessierter Öffentlichkeit steht hierbei im Mittelpunkt. Der BVR erweitert so seine Dialogangebote auf weitere Kanäle mit netzaffinen Zielgruppen.

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BVR - 17.12.2014, 12:00:00
URL: https://www.bvr.de/Unsere_Positionen/Finanzpolitik_aktuell/Ausgabe_Dezember_2014