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01.04.2011

2011-04-01

Zentraler Kreditausschuss

Spitzenverbände fordern vermehrte Anstrengungen beim Bürokratieabbau

Die Bundesregierung hatte sich das Ziel gesetzt, die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft aus Informationspflichten in Höhe von rund 50 Milliarden Euro bis Ende 2011 im Vergleich zu 2006 um 25 Prozent zu senken und dabei auch zwischenzeitlich neu entstandene Bürokratielasten zu berücksichtigen. Bislang ist dieses Ziel noch nicht erreicht. Denn selbst bei Anrechnung der bereits geplanten, aber noch nicht umgesetzten Maßnahmen fehlt noch ein Entlastungsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro. Der Normenkontrollrat hat festgestellt, dass der überwiegende Teil der Bürokratiekosten der Unternehmen auf steuerrechtliche Regelungen entfällt. Zahlreiche Vorschläge für eine Vereinfachung und Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts wurden bislang nicht aufgegriffen, sondern auf ein „Steuervereinfachungsgesetz II“ vertagt. Selbst Vorhaben, die ursprünglich zum Bürokratieabbau beitragen sollten, wie etwa die Einführung der elektronischen Steuerbilanz, drohen sich ins Gegenteil zu verkehren, indem immer neue und umfangreiche Einzelanforderungen an die Betriebe gestellt werden. Neben den Informationspflichten haben Betriebe mit weiteren Bürokratiebelastungen wie langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu kämpfen. Diesen so genannten „Erfüllungsaufwand“ will die Bundesregierung zwar auch verringern, jedoch nur in einigen Bereichen wie dem Zollrecht oder dem Bau- und Planungsrecht. Hier ist mehr Mut gefragt. Der gesamte Erfüllungsaufwand für Unternehmen muss reduziert werden, also auch im Arbeits- und Sozialrecht. Zu einem wirkungsvollen Bürokratieabbau gehört zwingend die Vermeidung neuer Bürokratie. Aus diesem Grund muss zum Beispiel der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum 2 Arbeitnehmerdatenschutz im parlamentarischen Verfahren deutlich nachgebessert werden. Betriebsrat und Arbeitgeber müssen den Datenschutz auch künftig durch Betriebsvereinbarungen auf unbürokratische Weise regeln können. Im Interesse einer von der Bundesregierung geforderten „besseren Rechtsetzung“ sollten die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen etwa zur Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung nicht durch neue datenschutzrechtliche Vorgaben konterkariert werden. Die deutsche Wirtschaft hat eine Vielzahl von Vorschlägen zum Bürokratieabbau vorgelegt und der Regierung ihre Unterstützung zugesagt. Das Vorhaben muss gelingen, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und Wachstum und Beschäftigung zu sichern.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 01.04.2011, 23:47:13

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