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10.05.2011

2011-05-10

Zentraler Kreditausschuss

Sicherheit hat für deutsche Kreditwirtschaft oberste Priorität

Seit dem 1. Januar 2011 werden im electronic cash-System und im deutschen Geldautomatensystem grundsätzlich nur noch chipgestützte Transaktionen verarbeitet, die auf dem neuen internationalen Sicherheitsstandard EMV beruhen. Die Chiptechnologie verhindert wirkungsvoll den Einsatz von gefälschten Karten. Der Einsatz einer falschen oder duplizierten girocard ist weder an deutschen Geldautomaten noch an den electronic cash-Terminals im deutschen Einzelhandel möglich. Der Einsatz von Kartendubletten erfolgt allerdings zunehmend in Regionen der Welt, die bislang nicht durchgängig den EMV-Standard verwenden. Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) setzt sich daher auch weiterhin insbesondere gegenüber MasterCard und VISA dafür ein, dass der weltweite Einsatz der EMV-Chiptechnologie verbindlich geregelt wird. Sofern der Karteninhaber auf seine Karte achtet und mit der geheimen PIN sorgfältig umgeht, Verlust oder Diebstahl der Karte schnell meldet und diese sperren lässt, bestehen kaum noch Missbrauchsmöglichkeiten. Der ZKA weist darauf hin, dass für Schäden, die dem Kunden aufgrund von betrügerischen Manipulationen an Geldautomaten eventuell entstehen, der Kunde nicht haftbar ist.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 10.05.2011, 00:35:19

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