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14.03.2011

2011-03-14

Zentraler Kreditausschuss

Kreditwirtschaft legt Standard für Produktinformationsblatt vor

Produktinformationsblätter werden in der Kreditwirtschaft bereits für sehr viele Wertpapiere in der Praxis eingesetzt. Der einheitliche Markstandard wird die Vergleichbarkeit der Anlageprodukte für die Kunden weiter verbessern. Er trägt damit zur Markttransparenz und zu erhöhtem Wettbewerb wesentlich bei. Der im ZKA abgestimmte Standard erfüllt die ab dem 1. Juli 2011 geltenden Vorgaben aus dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz. Er geht aber auch darüber hinaus, indem zum Beispiel der für Anleger besonders wichtige Aspekt der Verfügbarkeit des investierten Geldes explizit behandelt wird. Im Einzelnen enthält der ZKA-Standard folgende Angaben: 1. Beschreibung des Produktes und dessen Funktionsweise, 2. Überblick über die Produktdaten, 3. Risiken, 4. Verfügbarkeit des investierten Geldes, 5. Chancen und Beispielszenarien bei unterschiedlichen Marktentwicklungen, 6. Kosten und Vertriebsvergütungen, 7. Besteuerung, 8. Sonstige Hinweise.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 14.03.2011, 07:36:58

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Kreditwirtschaft legt Standard für Produktinformationsblatt vor

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