- Die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft kritisieren scharf den Entwurf einer Finanzanlagenvermittlerverordnung. Der Gesetzgeber habe sich zum Ziel gesetzt, mit dem Gesetzentwurf zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts und der geplanten Verordnung auch im Graumarktbereich ein Anlegerschutzniveau zu schaffen, das dem bei Banken und Sparkassen vergleichbar sei. Nach Auffassung des ZKA
wird der Verordnungsentwurf wie bereits der Gesetzentwurf diesem Anspruch allerdings nicht gerecht.
Im Graumarkt werde das Gesamtpaket von Gesetz und Verordnung nur einen "Anlegerschutz light" bewirken. Dagegen würden Banken und Sparkassen mit immer neuen Regularien überzogen. Auch sei es notwendig, dass gerade im Bereich des Grauen Kapitalmarktes die Aufsicht durch die Bundesanstalt fuer Finanzdienstleistungsaufsicht gewährleistet werde. Nur so sei eine zentrale, fachlich kompetente Kontrolle aller Anbieter von Anlageprodukten
garantiert. Leider sieht der Gesetzgeber weiterhin die Beaufsichtigung der Finanzanlagenvermittler durch die Gewerbeaufsichtsämter vor. Der ZKA fordert daher den Gesetzgeber und die zuständigen Ministerien auf, für alle Anbieter von Finanzdienstleistungen gleiche Spielregeln sowie vergleichbare Kontrolle und Aufsicht auf angemessenem Niveau zu schaffen.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)