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24.02.2011

2011-02-24

Zentraler Kreditausschuss

Deutsche Kreditwirtschaft: Keine Aufsichtslücken im Anlegerschutz

Die Aufsichtslücken im Bereich des grauen Kapitalmarktes würden weder durch das bereits vom Bundestag verabschiedete Anlegerschutzgesetz noch durch das als Diskussionsentwurf nun vorliegende Finanzanlagevermittlergesetz geschlossen. Die Kreditwirtschaft betont: "Ein einheitliches Schutzniveau für Anleger kann nur durch eine bundesweit konzentrierte Aufsicht mit laufenden Kontrollen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erzielt werden." Banken und Sparkassen appellieren daher besonders an das Verbraucherschutzministerium, die Unterschiede in Regulierungstiefe und -qualität mit dem vorgesehenen Finanzvermittlergesetz zu beheben. Freie Finanzvermittler sind ebenso wie Banken und Sparkassen unter die Aufsicht der BaFin zu stellen. Auch müssten für die Anlageberatung und Vermittlung eines Produktes jeweils dieselben Anforderungen gelten, unabhängig davon, wer diese Kunden anbiete. Andernfalls könne von wirklichem Anlegerschutz bei freien Vermittlern keine Rede sein.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 24.02.2011, 12:29:00

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Deutsche Kreditwirtschaft: Keine Aufsichtslücken im Anlegerschutz

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