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14.12.2017

2017-12-14

Verbraucherservice

Was ändert sich 2018?

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Melanie Schmergal, Leiterin Gruppe Presse/Kommunikation beim BVR


Neues Jahr, neue Regeln – Das ändert sich 2018!

Auch 2018 wird wieder ein aufregendes Jahr. Neben der Traum-hochzeit von Prinz Harry und seiner Meghan steht die Fußballweltmeisterschaft an. Schaffen es Jogi Löw und seine Jungs, den Titel zu verteidigen? Und wie geht es politisch in der Welt weiter? Da wird’s auf jeden Fall spannend zugehen, genauso wie auf unseren Bankkonten. Welche Neuregelungen es dort und generell in der Welt der Finanzen gibt, weiß Melanie Schmergal vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, BVR.

Frau Schmergal, welche neuen Regelungen gibt’s denn rund um unser Geld?

O-Ton 1 (Melanie Schmergal, 37 Sek.): "Die wichtigste Neuregelung im Jahr 2018 liegt im Bereich des Onlinebankings. Ich geb‘ mal ein Beispiel: Sie geben als Kunde einem Drittanbieter den Auftrag, Ihre Kontoinformationen abzufragen oder auch Zahlungen für Sie vorzunehmen. Drittanbieter, müssen Sie sich vorstellen, ist jemand anderes als Ihre Bank. Wenn das also passiert, dann unterliegt dieser Drittanbieter ab dem Jahr 2018 gesetzlichen Vorschriften, genau wie Ihre Bank. Das heißt, es wird in punkto Datenschutz genau festgelegt, was darf er, was darf er nicht. Und deshalb dürfen Sie jetzt diesem Dritten auch Ihre PIN und Ihre TAN geben. Das war vorher wegen des Bankgeheimnisses nicht möglich.“

Wo ändert sich darüber hinaus noch was?

O-Ton 2 (Melanie Schmergal, 26 Sek.): "Bei der Haftungsgrenze, wenn einem die Kreditkarte oder auch die Bankkarte geklaut wurde, gibt es jetzt eine sehr verbraucherfreundliche neue Regelung. Und zwar haftet der Kunde nur bis maximal 50 Euro, wenn es da einen Missbrauchsschaden gibt. Zuvor waren das 150 Euro. Wichtig ist aber: Man muss in jedem Fall, im Diebstahlsfall, die Karte sofort sperren lassen; das gilt auch fürs Onlinebanking. Kleiner Tipp: Einfach dreimal die falsche Pin eingeben, dann ist das Konto gesperrt.“

Gibt’s auch Änderungen bei Beratungsgesprächen, also zum Beispiel bei der telefonischen Anlageberatung?

O-Ton 3 (Melanie Schmergal, 51 Sek.): "Viele Kunden werden sich wundern, wenn Sie jetzt, wie Sie das gewohnt sind, manchmal telefonisch Wertpapiere kaufen wollen, dann wird der Bankberater fragen, ob er das Gespräch aufzeichnen kann. Wenn man das nicht möchte als Kunde, dann sollte man das Gespräch am besten direkt in der Bank führen. Es gibt auch noch weitere Neuigkeiten, das Beratungsgespräch wird dokumentiert. Der Bankmitarbeiter schreibt also genau auf, warum seine Beratung für den Kunden geeignet ist. Das ist noch mal eine Änderung zum früheren Beratungsprotokoll. Dann gibt es auch noch Hinweise zu Kosten, die bei Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten anfallen, und der Kunde erhält ebenfalls Informationen über Zuwendungen, die die Bank eventuell von Vertriebspartnern erhält. Am Ende des Tages geht es bei diesen ganzen Neuregelungen um Transparenz, aber Transparenz sollte natürlich sowieso selbstverständlich sein zwischen Bank und Kunde.“

Auf welche finanziellen Entlastungen können wir uns 2018 freuen?

O-Ton 4 (Melanie Schmergal, 35 Sek.): „Es gibt tatsächlich noch etwas Entlastung für den Geldbeutel im Jahr 2018. Väter und Mütter wissen das bereits: Das Kindergeld wird um zwei Euro monatlich angehoben. Außerdem sinkt der Rentenbeitrag um 0,1 Prozentpunkte. Bei der Riester-Rente ist es so, dass die staatliche Förderung von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr steigt. Zusätzlich gibt es bis zu 300 Euro pro Kind. Und bei der Gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf ein Prozent.“

Selbstverständlich wird uns auch in 2018 das Bargeld erhalten bleiben, aber von einem Geldschein müssen wir uns trotzdem bald verabschieden …

O-Ton 5 (Melanie Schmergal, 16 Sek): "Die Europäische Zentralbank hatte ja beschlossen, den 500-Euro-Schein abzuschaffen. Ich selbst hatte zwar nie einen, finde das aber trotzdem sehr schade. Ende 2018 wird also wirklich die Produktion eingestellt. Keine Angst, er bleibt aber gesetzliches Zahlungsmittel, auch wenn Sie danach noch einen unter dem Kopfkissen finden.“

Melanie Schmergal vom BVR mit einem Überblick, was sich in Sachen Geld 2018 alles ändert. Danke für das Gespräch! 

Wem das jetzt alles zu schnell ging, alle Änderungen, und was diese für Sie bedeuten, finden Sie auch noch einmal im Internet unter BVR.de.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 14.12.2017, 10:25:27

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