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19.01.2009

2009-01-19

Verbraucherservice

Update für 2009

Abgeltungssteuer: eine neue Zeitrechnung für Anleger Am 1. Januar 2009 hat eine neue Zeitrechnung für Anleger begonnen: Die Abgeltungssteuer ist in Kraft getreten. Sie hat Auswirkungen auf fast alle Formen der Geldanlage, dennoch hat sich laut Umfragen ein Großteil der Bundesbürger noch nicht damit beschäftigt. Dr. Harald Lehmann, Experte beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): "Der Steuersatz auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus privaten Wertpapierverkäufen liegt bei 25 Prozent. Zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer summiert sich die effektive Belastung auf rund 28 Prozent." Der Steuerabzug erfolgt bei der jeweiligen Bank. Damit ist die Steuer grundsätzlich abgegolten, der Steuerzahler muss die Kapitaleinkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angeben. "Ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren musste bislang nur versteuert werden, wenn diese kürzer als ein Jahr gehalten wurden. Ab sofort unterliegen solche Veräußerungsgewinne ohne zeitliche Begrenzung der Abgeltungssteuer. Dies gilt allerdings nur für solche Aktien und Wertpapiere, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden. Für den Altbestand im Depot bleibt es bei der bisherigen Regelung", erläutert Lehmann. Aber nicht alles ändert sich: So bleiben die Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 Euro bzw. bis zu 1602 Euro bei Ehegatten steuerfrei. Erbschaftssteuer: nahe Verwandte profitieren Auch die Reform der Erbschaftssteuer ist Anfang 2009 nun doch noch in Kraft getreten. "Verwandte wie Ehepartner und Kinder können nun deutlich mehr Vermögen steuerfrei erben", betont BVR-Experte Lehmann. Mehr Steuern zahlen müssen dagegen Erben von entfernteren Verwandten wie Onkeln und Tanten. Bei der Vererbung von Immobilien gelten neue Regeln, denn nach dem neuen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht werden Betriebsvermögen und Immobilien höher bewertet. Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder können aber ein Wohnhaus steuerfrei erben, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Zudem wird für Ehegatten und eingetragene Partner der persönliche Freibetrag auf 500.000 Euro angehoben, für Kinder auf 400.000 und für Enkel auf 200.000 Euro. Geschwister, Neffen und Nichten müssen wie andere Erben oft mehr Steuer zahlen, trotz Erhöhung auch ihrer Freibeträge. Gesundheitsfonds: Allgemeiner Beitragssatz für alle Der von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanzierte Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt seit Januar einheitlich 14,6 Prozent. Hinzu kommt der sogenannte zusätzliche Beitragssatz von 0,9 Prozent, den allein der Versicherte trägt. Ab Juli werden die Beitragssätze im Rahmen des Konjunkturpaketes II allerdings wieder auf 14,9 Prozent abgesenkt. "Für rund 90 Prozent der Versicherten bedeutet dies höhere Ausgaben für die Gesundheitsvorsorge, rund acht Prozent werden weniger zahlen müssen", betont Lehmann. In Zukunft legt allein die Bundesregierung den allgemeinen Beitragssatz fest. Krankenkassen, die unter Kostendruck geraten, können lediglich einen selbst gewählten Zusatzbeitrag erheben. Neue Anforderungen an das Energiesparen Seit Januar gelten auch verschärfte energetische Anforderungen an Gebäude. Die Vorgaben gelten allerdings nur für Neubauten und bei wesentlichen Änderungen im Bestand. Die Errichtung bestimmter Gebäude ist künftig auch mit der Auflage verbunden, einen bestimmten Anteil des Wärmebedarfs aus regenerativen Energien zu decken. Zudem brauchen sämtliche Wohngebäude bei Neuvermietung oder Verkauf nun einen Energieausweis - für den Neubau ist das schon seit Februar 2002 der Fall und für Wohngebäude bis Baujahr 1965 seit dem 1. Juli 2008. Der Energieausweis soll vergleichbare Daten über die Energieeffizienz von Gebäuden liefern. "Eine verpflichtende Hebung der Einsparpotenziale eines Gebäudes ist mit dem Energieausweis jedoch nicht verbunden", betont BVR-Experte Lehmann.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 19.01.2009, 12:00:00

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