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23.12.2009

2009-12-23

Verbraucherservice

Neuregelungen in der Anlageberatung treten ab Jahresbeginn 2010 in Kraft – Genossenschaftsbanken informieren ihre Kunden

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Inhalt des Beratungsprotokolls


Ab Jahresbeginn 2010 erhält jeder Privatkunde, der von seiner Bank in Finanzinstrumenten beraten worden ist, nach Abschluss der Beratung ein schriftliches Protokoll. In diesem Beratungsprotokoll sind die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es enthält unter anderem Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur Dauer des Beratungsgesprächs sowie Angaben zu den Anlagezielen, den finanziellen Verhältnissen, der Risikobereitschaft und den Kenntnissen und Erfahrungen des Kontoinhabers. Im Rahmen der jeweiligen Anlageberatung werden die wesentlichen Anliegen des Kontoinhabers festgehalten und im Falle mehrerer Anliegen gewichtet. Weiterhin gehören die von der Bank erteilten Informationen über die empfohlenen Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen zum Beratungsprotokoll. Außerdem werden die erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe im Protokoll erfasst. Der Kunde erhält eine vom Anlageberater unterschriebene Ausfertigung des Protokolls.

Die neuen gesetzlichen Regelungen führen in der Regel auch zu Änderungen in der telefonischen Beratung. Bisher war eine Beratung und anschließende Ordererteilung im Rahmen eines Telefonats zwischen Bank und Kunde möglich. Ab 2010 sind Berater auch bei der telefonischen Beratung grundsätzlich verpflichtet, ihren Kunden zunächst ein Beratungsprotokoll zur Verfügung zu stellen, was einen verzögerten Geschäftsabschluss mit sich bringen kann. Jede Volksbank oder Raiffeisenbank entscheidet selbst, wie sie mit Blick auf die telefonische Beratung konkret verfährt.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 23.12.2009, 12:00:00

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