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20.08.2014

2014-08-20

Verbraucherservice

Nachgefragt: BVR-Vorstand Dr. Andreas Martin zum Honoraranlage-Beratungsgesetz

Anlegerschutz und ein verbessertes transparentes Serviceangebot für die Verbraucher waren die Motivation. Sind diese Ziele Ihrer Meinung nach mit den vorliegenden Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz und in der Gewerbeordnung erreicht? 
Dr. Martin: "Nein, das Hauptanliegen, den Verbraucherschutz insbesondere durch mehr Transparenz weiter zu erhöhen, wird aus meiner Sicht nicht gelöst. Nach wie vor finden Anleger ein uneinheitliches Aufsichtsniveau von Anbietern im Markt. Während Kreditinstitute durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als zuständige Bankenaufsichtsinstanz überwacht werden, unterliegen die freien Finanzvermittler lediglich der Kontrolle der Gewerbeaufsicht. Es ist bedauerlich, dass auch der aktuelle Gesetzentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes nichts an dieser Wettbewerbsungleichheit ändert. Ein einheitlich hohes Verbraucherschutzniveau unter Aufsichtsgesichtspunkten ist doch erst dann erreicht, wenn auch die Finanzvermittler der BaFin unterstellt werden – das heißt, wenn die Verbraucher auf eine einheitliche und durchweg spezialisierte Aufsicht über alle Anbieter im Finanzmarkt vertrauen können."
 
Die Änderungen betreffen lediglich die Beratungsleistungen zu bestimmten Produkten. Doch die für den Kunden sinnvolle ganzheitliche Beratung umfasst eine deutlich größere Bandbreite. Ist eine ganzheitliche Beratung auf Honorarbasis nach derzeitiger Gesetzeslage überhaupt möglich?
Dr. Martin: "Das Honoraranlageberatungsgesetz regelt ausschließlich die Honoraranlageberatung in Finanzinstrumenten, gemeint sind Aktien, Wertpapiere und Investmentfonds. Die Bundesregierung will dies künftig auf Versicherungen und Kredite ausweiten."
 
Glauben Sie, dass sich bei den Bankkunden die Honoraranlageberatung nun durchsetzen wird?
Dr. Martin: "Bisher zeigen Marktanalysen, dass das Interesse der meisten Kunden an Honorarberatung gering ist und dass sie mit dem bisherigen Beratungsansatz sehr zufrieden sind."

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 20.08.2014, 12:00:00

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