- Die Neuregelung der Erbschaftssteuer ist wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Einer der Kernpunkte ist die Bewertung von Immobilien im Erbschaftsfall. Sie orientiert sich im Gegensatz zu früher nun am Verkehrswert, also am möglichst realistischen Marktwert eines Hauses.
Für nahe Verwandte hat der Gesetzgeber eine Sonderregelung getroffen. Sie profitieren letztlich zweifach von der Reform. Zum einen können Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder ein Wohnhaus steuerfrei erben, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Zudem wird für Ehegatten und eingetragene Partner der Freibetrag auf 500.000 Euro angehoben, für Kinder auf 400.000 Euro und für Enkel auf 200.000 Euro. "Nahe Verwandte können nun deutlich mehr Vermögen steuerfrei erben", betont Dirk Pick, Steuerexperte des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Des einen Freud, des anderen Leid: Mehr Steuern zahlen müssen nun in den meisten Fällen Geschwister und entfernte Verwandte des Erblassers. Sie werden im Hinblick auf die Steuersätze wie familienfremde Erben behandelt. Dirk Pick: "Vor allem dann, wenn entfernte Verwandte Immobilien erben, müssen sie mit einer höheren steuerlichen Belastung rechnen. Denn Immobilien werden künftig zu Marktpreisen bewertet. Diese werden auch die erhöhten Freibeträge meist deutlich übersteigen."
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)