1. Wie ist die gesetzliche Erbfolge geregelt?
"Die gesetzliche Erbfolge kommt zum Tragen, wenn keine individuellen Regelungen getroffen wurden", erklärt Arndt Kalkbrenner, Abteilungsleiter Allgemeines Recht beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Nach der gesetzlichen Erbfolge wird der Erblasser in erster Linie von seinen Abkömmlingen, also den Erben erster Ordnung, beerbt. Es erben demnach zunächst die Kinder. Lebt ein Kind beim Erbfall nicht mehr, wird dessen Erbanteil auf seine Kinder, also die Enkel des Erblassers, gleichmäßig verteilt.
2. Den Nachlass nach eigenen Wünschen regeln:
Welche Arten von Testament gibt es? Mit einem Testament kann man den Nachlass anders verteilen, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht. "Allerdings ist nicht jede beliebige Erbregelung möglich", erläutert Kalkbrenner. Ein Testament könne unwirksam sein, etwa weil es gegen die guten Sitten verstößt oder widersprüchliche Anordnungen enthält. Ein privates Testament wird durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet. Bei einem öffentlichen Testament erklärt man seinen letzten Willen mündlich oder schriftlich gegenüber einem Notar. Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner können auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. "Jedes Testament kann durch ein neues Testament geändert oder aufgehoben werden", so Kalkbrenner. Mehr Infos enthält die Broschüre "Erbfall-Erbe-Testament", erhältlich bei der Volksbank oder Raiffeisenbank vor Ort.
3. Welche Vorteile kann ein Erbvertrag haben?
Ein Erbvertrag muss zwischen dem Erblasser und den Erben vor einem Notar geschlossen werden. "Da es sich hier um echte Verträge handelt, kann der Erblasser sie nicht allein widerrufen oder ändern. Beides ist nur durch den Abschluss eines weiteren notariellen Vertrags – an dem alle Vertragsparteien mitwirken müssen – möglich", betont der BVR-Jurist. Die Vorteile eines Erbvertrags: Anders als im Testament können Erben schon vor Eintritt des Erbfalls zu Leistungen verpflichtet werden oder man kann Gestaltungsmöglichkeiten zur Verteilung von Immobilienvermögen zu Lebzeiten des Erblassers nutzen.
BVR/djd