Interne Prozesse effizienter gestalten und den Kundenservice verbessern
"Die Verwendung von Daten ermöglicht es den Banken, ihre internen Prozesse zu optimieren und effizienter zu gestalten", erklärt Christian Schäfer vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Durch die Analyse großer Datenmengen ließen sich beispielsweise Betrugsmuster erkennen und Maßnahmen ergreifen, um Kundinnen und Kunden zu schützen. Die Nutzung von Daten, so der BVR-Experte, ermögliche es den Banken aber auch, einen besseren Kundenservice anzubieten: "Anhand der Analyse der Daten können sie personalisierte Angebote und Empfehlungen entwickeln, die auf den individuellen Bedarf der Kunden zugeschnitten sind." Die Genossenschaftsbanken beispielsweise wählen dabei nach Möglichkeit den von den Kunden präferierten Kanal – sei es das persönliche Gespräch oder seien es digitale Wege. "Auch über digitale Kanäle ist heute eine personalisierte Kundenansprache mit passgenauen und individuell gestalteten Informationen möglich", betont Christian Schäfer.
Einwilligung zur Datenverarbeitung und ein "Datenversprechen"
Bei der Datennutzung müssen die Banken wichtige Rahmenbedingungen beachten, allen voran die Einhaltung des Datenschutzes und die Gewährleistung einer hohen Datensicherheit. "Mit der neuen Einwilligung zur Datenverarbeitung für eine passende Kundenansprache wird das Einverständnis der Kunden für die Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten eingeholt", erklärt Christian Schäfer. Gesetzlich relevant sei dabei die Europäische Datenschutz-Grundverordnung: "Ihre Einwilligung können die Kunden auf verschiedenen Wegen abgeben: im Onlinebanking über einen Klick auf den Button, in der Banking App, aber auch im persönlichen Gespräch." Zusätzlich zu dieser Einwilligung wurde das sogenannte genossenschaftliche Datenversprechen entwickelt. "Es macht den Umgang der Volksbanken und Raiffeisenbanken mit sensiblen Kundendaten transparent. Die Versprechen der Genossenschaftsbanken zum verantwortungsvollen Umgang mit Kundendaten gelten unabhängig von der neuen Einwilligung", erklärt Christian Schäfer. Personenbezogene Daten würden auch innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe nur im gesetzlichen Rahmen geteilt oder dann, wenn Kundinnen und Kunden es ausdrücklich wünschen.
BVR/djd