Sprecherin: Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer hat sich auf jeden Fall bewährt, sagt der Steuerrechts-Experte Dr. Heinz-Jürgen Tischbein vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken:
O-Ton 1 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:25 Min.): "Mein Fazit fällt hier wirklich positiv aus: Seit der Einführung der Abgeltungssteuer wird die Besteuerung der Kapitalerträge von den Steuerzahlern viel besser akzeptiert. Das zuvor komplizierte Verfahren wurde deutlich vereinfacht und der Finanzplatz Deutschland insbesondere im europäischen Vergleich nachdrücklich gestärkt. Kurzum: Alle Ziele, die mit der Einführung der Abgeltungssteuer verfolgt wurden, sind aus heutiger Sicht erreicht worden.“
Sprecherin: Deshalb ist für ihn auch nicht nachvollziehbar, dass einige Politiker die Abgeltungssteuer nun wieder abschaffen wollen. Sie argumentieren, die Steuer sei ohnehin überflüssig, weil der inzwischen stattfindende internationale Finanzdatenaustausch eine Steuerflucht ins Ausland erschwere:
O-Ton 2 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:23 Min.): "Dem kann ich nur widersprechen: Ein internationaler Informationsaustausch über grenzüberschreitende Kapitalerträge und eine nationale Abgeltungssteuer sind kein Widerspruch. Der dafür notwendige Informationsaustausch ist derzeit technisch noch gar nicht möglich. Es wird sicher noch einige Jahre dauern, bis die nationalen Steuerbehörden in der Lage sind, die erhaltenen Informationen tatsächlich auszuwerten.“
Sprecherin: Auch dass die Abgeltungssteuer aus Gerechtigkeitsgründen abgeschafft gehöre und ein Privileg der Reichen sei, ist für den Steuerrechtsexperten nicht nachvollziehbar:
O-Ton 3 (Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, 0:40 Min.): "Der einheitliche Steuersatz von 25 Prozent ist kein Privileg für die Reichen. Schon deshalb nicht, weil Dividendenerträge bereits vom auszahlenden Unternehmen mit 30 Prozent versteuert werden. Nur der nach diesem Steuerabzug verbleibende Gewinn kann tatsächlich ausgeschüttet werden. Die Dividende wird dann beim Anleger zusätzlich mit 25 Prozent Abgeltungssteuer besteuert. Als BVR sind wir der festen Überzeugung, dass die Abgeltungssteuer keineswegs ausgedient hat. Vielmehr ist es so, dass sie unverändert ihren Zweck erfüllt und deshalb als einfache, transparente und gerechte Besteuerung der Kapitaleinkünfte beibehalten werden sollte.“
Weitere Informationen zur Diskussion über das Für und Wider der Abgeltungssteuer finden Sie auf der Webseite vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken unter www.bvr.de.