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05.01.2009

2009-01-05

Verbraucherservice

Abgeltungssteuer: Alles neu - und keiner weiß Bescheid?

Alexander Storg, Steuerexperte des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): "Der Steuersatz auf Zinsen, Dividenden und Gewinne aus privaten Wertpapierverkäufen liegt bei 25 Prozent. Zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer summiert sich die effektive Belastung auf rund 28 Prozent." Der Steuerabzug erfolgt bei der jeweiligen Bank. Damit ist die Steuer grundsätzlich abgegolten, der Steuerzahler muss die Kapitaleinkünfte nicht mehr in der Steuererklärung angeben. "Ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien und anderen Wertpapieren musste bislang nur versteuert werden, wenn diese kürzer als ein Jahr gehalten wurden. Ab sofort unterliegen solche Veräußerungsgewinne ohne zeitliche Begrenzung der Abgeltungssteuer. Dies gilt allerdings nur für solche Aktien und Wertpapiere, die nach dem 31. Dezember 2008 erworben werden. Für den Altbestand im Depot bleibt es bei der bisherigen Regelung", erläutert Storg. Aber nicht alles ändert sich: So bleiben die Kapitalerträge bis zu einer Höhe von 801 Euro bzw. bis zu 1.602 Euro bei Ehegatten steuerfrei.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 05.01.2009, 12:00:00

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