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24.04.2012

2012-04-24

Pressemitteilung

Deutsche Kreditwirtschaft: „Girokonto für jedermann“ ist ein Erfolg

Die Studie zeigt: Selbst in EU-Staaten mit einer gesetzlichen Regelung wie zum Beispiel in Frankreich wird der deutsche Anteil von 99 Prozent Girokonteninhabern nicht übertroffen. Damit ist die freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft, jedem Bundesbürger ein Girokonto auf Guthabenbasis anzubieten, ein Erfolg. Im Bericht kommt die Bundesregierung unter anderem zu dem Ergebnis, dass angesichts der Ankündigung der EU-Kommission, in Kürze für diesen Bereich einen Richtlinienvorschlag vorzulegen, aktuell kein nationaler gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Insoweit teilt die Deutsche Kreditwirtschaft ausdrücklich diese Bewertung. In Deutschland stellt seit 1995 die Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ sicher, dass einem Verbraucher im Bedarfsfall ein Konto zu Verfügung gestellt wird. Damit hat jeder mindestens die Möglichkeit, Gutschriften entgegenzunehmen, Barein- und -auszahlungen vorzunehmen sowie am Überweisungsverkehr teilzunehmen. Und das mit Erfolg: Ende Dezember 2010 führten deutsche Banken und Sparkassen 2,5 Millionen "Girokonten für jedermann". Seit der letzten Erhebung 2007 kamen also noch einmal 400.000 neue Konten hinzu. Bei der Betrachtung der Zahlen zu den kontolosen Personen ist zwischen den Personen zu unterscheiden, die unfreiwillig kontolos sind und denjenigen, die aus eigenem Entschluss kein Girokonto besitzen. Viele Personen, die kein Girokonto besitzen, verzichten freiwillig darauf, zum Beispiel um Pfändungen zu vermeiden. Aussagekräftig ist daher allein die Zahl unfreiwillig Kontoloser. Diese wichtige Unterscheidung wird jedoch in vielen Studien nicht vorgenommen. Die Studien im Auftrag der EU-Kommission zeigen auch, dass Verbraucher in Ländern mit einer gesetzlichen Regelung deutlich häufiger angeben, Schwierigkeiten beim Kontozugang zu haben als in Deutschland. Treten dennoch Meinungsverschiedenheiten bei der Einrichtung oder im Falle der Kündigung eines "Girokonto für jedermann" auf, stehen den Verbrauchern die außergerichtlichen Ombudsmannverfahren der deutschen Banken und Sparkassen zur Verfügung, auf die Verbraucher nicht nur von der Kreditwirtschaft, sondern zum Beispiel auch von der Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich hingewiesen werden. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat zum Bericht der Bundesregierung zum "Girokonto für jedermann" ausführlich Stellung bezogen. Die Stellungnahme kann im Internet unter www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de abgerufen werden.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 24.04.2012, 09:40:30

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