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29.05.2020

2020-05-29

Pressemitteilung

BVR zum Konjunkturpaket: Nachfrage- und Investitionsimpulse zielgenau setzen

Hauptzielrichtung des Konjunkturprogramms sollte die Stärkung der Wachstumskräfte und der Investitions- und Konsumerwartungen sein. Die Einkommen der privaten Haushalte seien vielfach durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit verringert. Unternehmen in zahlreichen Wirtschaftszweigen erzielen deutlich geringere Umsätze. Neben kräftigen Nachfrageimpulsen sollten die Wachstumskräfte durch Anreize für Unternehmensinvestitionen gestärkt werden. Einzelne Komponenten des Programms sollten gezielt die Digitalisierung und den Klimaschutz unterstützen. Dies sollte mit erhöhten staatlichen Investitionen in die dazugehörige Infrastruktur und die Schaffung eines modernen E-Governments begleitet werden. Auf branchenspezifische Fördermaßnahmen sollte aufgrund der Vielfalt der von der Rezession erfassten Branchen weitestgehend verzichtet werden. 

Anreize für Unternehmensinvestitionen sollten vor allem durch den Einsatz steuerpolitischer Instrumente gegeben werden. Im Steuerrecht könne an Stellschrauben gedreht werden, um die Liquiditätslage der Unternehmen und ihre Investitionsbereitschaft deutlich zu verbessern. So sei die Möglichkeit der degressiven Abschreibung für Unternehmen wieder einzuführen, beispielsweise von 30 Prozent im ersten Jahr auf angeschaffte Wirtschaftsgüter. Ebenso sollte es aus Sicht des BVR rasch eine Sonderabschreibung für digitale Techniken geben. Digitale Wirtschaftsgüter sollten entweder sofort oder über einen Zeitraum von maximal drei Jahren abgeschrieben werden können. Zudem kann die Verlustverrechnung deutlich verbessert werden. Die grundlegende Beschränkung des Verlustrücktrags auf eine Million Euro sollte vorübergehend entfallen und der Betrag deutlich angehoben werden. 

Mehrwertsteuer senken, Solidaritätszuschlag abschaffen
Zur Belebung des privaten Verbrauchs würde eine vorübergehende Absenkung des Mehrwertsteuersatzes beitragen. „Eine Senkung der Mehrwertsteuer für einen bestimmten Zeitraum wäre ein positives und entlastendes Signal für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese Maßnahme dürfte vor allem den Kauf von langlebigen Konsumgütern stützen, deren Nachfrage in der Krise stark zurückgegangen ist“, erklärt Martin. Sinnvoll könne auch eine Senkung der Stromsteuer sein, von der überproportional einkommensschwächere Haushalte profitieren würden. Diese sollte in eine grundsätzliche Energiepreisreform im Rahmen der Klimapolitik eingebunden werden, die die Energiepreise generell stärker in Einklang mit den CO2-Emissionen bringen würde. Zusätzliche Konsumanreize würde auch eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags schaffen.

"Deutschland befindet sich in einer sehr soliden finanziellen Position und ist in der Lage, ein ausreichend wirkungsstarkes Konjunkturpaket aufzulegen. Nach Überwindung der Krise ist jedoch eine Rückführung der neu eingegangenen Staatsschulden erforderlich, um die deutschen und europäischen Fiskalregeln einzuhalten und in der Zukunft finanzpolitisch ausreichend handlungsfähig zu bleiben", so Martin. Daher solle nur auf klar zielgerichtete und wirkungsvolle Maßnahmen abgestellt und der Mitteleinsatz auf das tatsächlich Notwendige beschränkt werden. 
 


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 29.05.2020, 11:26:35

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