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01.02.2012

2012-02-01

Pressemitteilung

BVR: Staatliche Förderung energetischer Gebäudesanierung muss verlässlich sein

Dazu gehöre auch, dass sich der Deutsche Bundestag mit dem Bundesrat endlich über eine steuerliche Förderung der Gebäudesanierung einigt. "Viele Hausbesitzer erwarten eine Aufrechterhaltung der zugesagten Bundesmittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro. Mit der nächsten Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat am 8. Februar 2012 muss der politischen Hängepartie ein Ende gesetzt und eine klare wie zielführende Entscheidung getroffen werden, die Planungssicherheit gewährleistet", unterstreicht Fröhlich. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken engagieren sich stark bei der finanziellen Begleitung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz. Seit Jahren weist die genossenschaftliche FinanzGruppe hohe Marktanteile bei den öffentlichen Förderprogrammen für private Investitionen in die energetische Wohnungssanierung auf. So entfiel 2011 mehr als jede dritte Förderkreditzusage bei den KfW-Förderprogrammen zur energetischen Sanierung auf die genossenschaftliche FinanzGruppe. Dies bestätigt unter anderem auch, dass für den Erfolg des Fördermittelgeschäfts die Betreuung durch die jeweilige Hausbank unerlässlich ist. Durch die Beantragung von Förderkrediten bei den Hausbanken vor Ort wird zum einen deren umfangreiches Know-how genutzt, zum anderen können Kunden eine individuelle Gesamtfinanzierung erhalten. Der verstärkte Ausbau der energetischen Gebäudesanierung trägt deutlich zur nachhaltigen Reduzierung des Wärmebedarfs im Gebäudebestand bei. Damit ließe sich, so der BVR, auch das Ziel der Bundesregierung, den Energieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 20 Prozent zu senken, voranbringen.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 01.02.2012, 09:15:29

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BVR: Staatliche Förderung energetischer Gebäudesanierung muss verlässlich sein

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