- Um Unternehmen in der Coronakrise zu entlasten, regen Wirtschaftsverbände sowie die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen an, die Möglichkeiten des steuerlichen Verlustrücktrags auszuweiten. Demzufolge könnten Unternehmen künftig aktuelle Verluste mit Gewinnen aus den Vorjahren für die Dauer von zwei statt bislang einem Jahr rückwirkend verrechnen. Darüber hinaus sollte nach Forderungen der Wirtschaftsverbände die Höchstgrenze des Verlustrücktrags von bisher fünf Millionen Euro deutlich angehoben werden.
"Der Ansatz der Länderinitiative für eine verbesserte Verlustverrechnung geht genau in die richtige Richtung. Unternehmen würden so zusätzlichen Spielraum für ihre Liquiditätsplanung erhalten, den sie gerade jetzt im Umfeld der coronabedingten Einschränkungen brauchen", so Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Eine Verlustverrechnung zurück bis in das Jahr 2018 sei in vielen Fällen wegen der noch nicht abgeschlossenen Betriebsprüfungen unproblematisch möglich. In den wenigen Fällen, in denen die Veranlagung bereits bestandskräftig ist, könne eine zusätzliche Verrechnung in den Folgejahren zugelassen werden.
"Die Bundesregierung sollte ihren bisherigen Kurs der zügig umgesetzten und zielführenden Maßnahmen für den Mittelstand in der Coronakrise, den sie mit dem umfassenden KfW-Förderprogamm begonnen hat, fortsetzen und auch in der Steuerpolitik Erleichterungen schaffen. Die Chance, dies im gerade in Verhandlung befindlichen Jahressteuergesetz 2020 umzusetzen, sollten die Parlamentarier im Bundestag nicht verpassen", betont Kolak.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)