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20.03.2014

2014-03-20

Pressemitteilung

BVR: Neuer EU-Abwicklungsmechanismus führt zu nicht hinnehmbarer Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken

Die Vorschläge sehen eine deutliche Verkürzung der Periode hin zu einer Gesamthaftung der Beiträge aus den einzelnen Mitgliedsstaaten vor. So sollen bereits im dritten Jahr 70 Prozent der von den Instituten der Mitgliedsstaaten angesammelten Mittel zur gemeinsamen Verwendung zur Verfügung stehen. Verbunden mit der diskutierten Pflicht zur wechselseitigen Kreditvergabe der Mitgliedsstaaten untereinander kann es damit quasi zu einer sofortigen Umverteilung der Risiken kommen. Zugleich besteht die Gefahr, dass Mitgliedsstaaten ihre "Altlasten" über den gemeinsamen Abwicklungsmechanismus entsorgen werden. Wenig begeistert ist der BVR auch über die vorgeschlagene Verkürzung der Ansparperiode zum europäischen Abwicklungsfonds auf acht Jahre. "Dies wird zu einer spürbaren Zusatzbelastung der Institute führen, wobei die deutschen Banken den größten Anteil am Fondsvolumen tragen werden", betont Hofmann. Der BVR fordert vor diesem Hintergrund mit Nachdruck, die Anreizstrukturen bei der weiteren Konkretisierung der Regeln zum Abwicklungsfonds zielführender zu gestalten und für Beitragsgerechtigkeit zu sorgen. "Die Beitragsbemessung muss strikt risikoorientiert erfolgen. Es ist entscheidend, dass dies auch im Detail konsequent umgesetzt wird. Hier ist auch die Kommission gefragt, nun im nächsten Schritt Regelungen vorzuschlagen", erklärt Hofmann. "Wir fordern, dass bei der Beitragsverordnung eine Freibetragsgrenze von 500 Millionen Euro eingezogen wird, so dass kleine Institute, die ohnehin nicht vom Abwicklungsfonds bedient werden würden, ausgenommen und mittelgroße Banken nur moderat belastet werden."

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 20.03.2014, 15:52:07

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