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22.01.2012

2012-01-22

Pressemitteilung

Wettbewerbsverzerrungen bei SoFFin II verhindern – Lehren aus vergangenen Stabilisierungsmaßnahmen ziehen

Der Regierungsentwurf sieht außerdem vor, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig nach eigenem Ermessen höhere Eigenkapitalanforderungen an die Kreditinstitute stellen kann. Dies lasse Zweifel an der verfassungs- und europarechtlichen Tragfähigkeit der neuen aufsichtsrechtlichen Regelungen aufkommen. Es sei höchst bedenklich, wenn der Aufsicht allein auf Basis von Absprachen zwischen europäischen Stellen derart gravierende Eingriffsrechte eingeräumt würden. Eigenkapitalanforderungen müssten ganz klar ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Gesetzgebung bleiben. Nur so sei ein verlässlicher und rechtssicherer Rahmen für den Finanzmarkt gewährleistet. Unabhängig davon solle der Gesetzgeber klarstellen, dass derartige aufsichtsrechtliche Maßnahmen, die eine Gefahr für die Finanzmarktstabilität abwenden sollen, nicht auf regional aufgestellte Institute, sondern ausschließlich auf systemrelevante Banken angewendet werden dürfen.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 22.01.2012, 13:31:43

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