Die neue Euro-Überweisung steht sowohl für Überweisungen innerhalb Deutschlands als auch für Überweisungen in die anderen Staaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie für Überweisungen in die Schweiz zur Verfügung. Die bisherige EU-Standardüberweisung wird damit überflüssig. Firmen- und Privatkunden können bargeldlose Zahlungen nun auch über die Ländergrenzen hinweg so bequem durchführen wie in ihrem Heimatland. Schon heute findet 30 Prozent des europäischen bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Form der Überweisung statt. "Die neuen Zahlungsverkehrsinstrumente sind die Zukunft", erklärt der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Dr. Christopher Pleister, anlässlich des Forums "SEPA goes live" mit Vertretern der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank sowie anderen an SEPA Beteiligten in Brüssel. "Der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum ist ein zutiefst europäisches Thema. Die Nutzung der SEPA-Verfahren ist gelebtes Europa, die staatlichen Behörden müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen." Auf zukunftsfähige Systeme habe der Kunde bei allen Volksbanken und Raiffeisenbanken Zugriff. Neben der neuen Euro-Überweisung erfüllten auch die bei Volksbanken und Raiffeisenbanken erhältlichen Zahlungskarten, die Debit-Karte "VR-BankCard" sowie die genossenschaftlichen Kreditkarten von MasterCard und VISA, bereits heute die neuen europäischen Anforderungen: Sie sind mit der zukunftsfähigen EMV-Chip-Technologie zusätzlich zum Magnetstreifen ausgestattet. Die deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken engagieren sich aktiv bei der Schaffung eines neuen europäischen Kartensystems und sind Gründungsmitglieder der Euro Alliance of Payment Schemes (EAPS). Mit Hilfe der EAPS können Kunden ihre Zahlungskarten in Zukunft an noch mehr Akzeptanzpunkten in ganz Europa einsetzen, während Händler von einer breiteren und besseren Akzeptanz von Kartenzahlungen unter einem einheitlichen Logo der EAPS profitieren. Pleister fordert die Kommission in Brüssel in diesem Zusammenhang auf, rasch Rechtssicherheit zu schaffen, damit erkennbar ist, unter welchen Voraussetzungen und Konstellationen die Festlegung eines Interbankenentgeltes weiterhin möglich ist. In ihrer jüngsten Entscheidung zu Interbankenentgelten hatte die EU-Kommission erklärt, dass die bisherige Praxis zur Festlegung von Interbankenentgelten von MasterCard nicht den europäischen Wettbewerbsregelungen entspreche, die Notwendigkeit für Interbankenentgelte jedoch grundsätzlich anerkannt. Die grenzüberschreitende Einführung der neuen europäischen Lastschrift wird erst ab November 2009 erfolgen, da sich beim Gesetzgebungsverfahren die Verabschiedung der neuen EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt zeitlich verzögerte. Pleister fordert: "Der deutsche Gesetzgeber sollte das Jahr 2008 für die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie nutzen. Die einzelnen Regelungen sollten EU-weit zum gleichen Stichtag in Kraft treten, damit die Kunden sich leichter darauf einstellen können. Die Richtlinie muss Eins zu Eins umgesetzt werden, um einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs in ganz Europa zu schaffen." Die bei Volksbanken und Raiffeisenbanken ausliegenden Broschüren zu SEPA können Redaktionen über presse@bvr.de kostenfrei bestellen.