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18.03.2008

2008-03-18

Pressemitteilung

Volksbanken und Raiffeisenbanken stehen für Sicherheit der Kundeneinlagen

Die Institutssicherung des BVR arbeite seit über 70 Jahren erfolgreich. Hofmann: "Für die Gelder unserer Kunden liefern wir eine Sicherheit, die über gesetzliche Vorgaben weit hinausreicht." Seit 1934 gewährleistet die Sicherungseinrichtung des BVR als weltweit ältestes, komplett privatwirtschaftlich organisiertes und finanziertes Sicherungssystem für Banken, dass kein Kunde einer Genossenschaftsbank je seine Einlage verloren hat. Auch Inhaberschuldverschreibungen sind zu 100 Prozent geschützt. Bestätigung finde diese Entwicklung, so Hofmann, unter anderem im jüngst vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gutachten zur Reform der Anlegerentschädigungseinrichtungen und Einlagensicherungssysteme in Deutschland. Vor dem Hintergrund des Betrugsfalls bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH und der daraus folgenden Diskussion um die Leistungsfähigkeit der Sicherungssysteme in Deutschland stelle das Gutachten klar, dass sich die Institutssicherung des BVR bewährt habe. Durch den Institutsschutz wird eine in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Bank von der Sicherungseinrichtung des BVR so gestellt, dass sie ihre Zahlungsverpflichtungen in vollem Umfang erfüllen kann. Zu keiner Zeit wurden Genossenschaftsbanken durch den Einsatz öffentlicher Mittel oder durch solidarische Hilfen anderer Bankengruppen gestützt. Der genossenschaftliche FinanzVerbund zeichne sich, so Hofmann, vielmehr dadurch aus, dass bisher stets alle finanziellen Belastungen von in Schwierigkeiten geratenen Mitgliedsinstituten des BVR ohne fremde Hilfe bewältigt wurden. Zudem sei der Konsolidierungsprozess im FinanzVerbund völlig störungsfrei verlaufen. Die Gutachter attestieren dem BVR, schon zeitig und ohne gesetzliche Regelung erkannt zu haben, dass Vertrauenswürdigkeit in der Finanzbranche sehr bedeutsam sei. Hofmann: "Die Politik sieht offenbar einen Reformbedarf bei den Sicherungssystemen in Deutschland, ohne dass derzeit klar ist, in welche Richtung die Vorschläge gehen sollen. Der außergewöhnliche ’track record’ des Sicherungssystems des BVR und seine Anerkennung durch das vorliegende wissenschaftliche Gutachten unterstreichen unsere entschlossene Position: Das Sicherungssystem des BVR darf nicht durch gesetzgeberische Eingriffe verändert werden, da diese letztlich zu einem niedrigeren Sicherungsniveau führen würden. Dies kann nicht im Interesse der Politik sein." Die funktionierende Sicherungseinrichtung des BVR schaffe Vertrauen bei den Kunden sowie der Öffentlichkeit und sei integraler Bestandteil des erfolgreichen Geschäftsmodells der Genossenschaftsbanken. Im Übrigen hätten die Gutachter auf die Effizienz des Sicherungssystems der Kreditgenossen hingewiesen. Das Vorhaben der Gutachter, die Funktionsfähigkeit der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) langfristig sicherzustellen, sei unterstützenswert. Allerdings sei die bisweilen erhobene Forderung, die finanziellen Folgen der Probleme bei der EdW dem konkurrierenden Bankensektor aufzubürden, nicht nachvollziehbar. Der Betrugsfall um die Phoenix Kapitaldienst GmbH zeige, dass Tragfähigkeit und Risikosteuerung der EdW noch weit von guten Systemen entfernt seien. Als Sofortmaßnahme sollte, so der BVR-Vorstand, bei der EdW zeitnah ein wirksames Präventionsmanagement eingerichtet werden. Dies sei entscheidend, wenn man künftige Schadensfälle bei der EdW in Grenzen halten wolle. Dazu sollte eine moderne Risikokontrolle bei der EdW aufgebaut werden und die Beitragsbemessung risikoorientiert erfolgen. Die Prüfungsfunktion der EdW bei ihren Mitgliedsinstituten sei zu stärken. Info: Die Sicherungseinrichtung des BVR ist eine auf freiwilliger Basis entstandene, privatrechtlich organisierte und ebenso verwaltete Selbsthilfeeinrichtung des genossenschaftlichen FinanzVerbundes. Sie stellt sicher, dass alle ihre Mitgliedsbanken ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit und uneingeschränkt nachkommen. Seit ihrem Bestehen hat noch nie ein Kunde einer Mitgliedsbank der BVR-Sicherungseinrichtung einen Verlust seiner Einlagen erlitten, mussten noch nie Anleger entschädigt werden und hat es noch nie eine Insolvenz einer Mitgliedsbank gegeben. Die Sicherungseinrichtung des BVR schützt Kundeneinlagen wie Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen und Sichteinlagen zu 100 Prozent und ohne betragliche Begrenzung. Dies gilt auch für von ihren Mitgliedsbanken ausgegebene Inhaberschuldverschreibungen, die im Besitz von Kunden sind. Bei einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung beträgt der Schutzumfang je Kunde hingegen nur 90 Prozent der Einlagen – Inhaberschuldverschreibungen sind dort ausgenommen – und ist auf einen Betrag von maximal 20.000 Euro begrenzt.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 18.03.2008, 12:00:00

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