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30.01.2009

2009-01-30

Pressemitteilung

Uwe Fröhlich: Schuldenbremse zügig im Grundgesetz verankern / Bund und Länder müssen sich auf gesamtstaatliche Schuldenregel einigen

„In ihrem Konjunkturprogramm setzt die Bundesregierung mit Investitionen in Bildung und Infrastruktur und der Senkung von Steuern und Sozialabgaben die richtigen Schwerpunkte. Die Belastungen für die öffentlichen Haushalte sind daher in 2009 und 2010 kaum zu verhindern“, erklärt Fröhlich. Die Neuverschuldung der Bundesrepublik Deutschland werde das Maastricht-Kriterium von 3 Prozent für das Defizit der öffentlichen Haushalte in diesem Jahr nur knapp einhalten. Im kommenden Jahr sei von einem Fehlbetrag oberhalb dieses Schwellenwerts auszugehen. Die Schuldenquote, also die Staatsschuld im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt, werde in 2009 und 2010 deutlich ansteigen. Außerordentlich wichtig sei es, mit dem Konjunkturpaket II bereits jetzt einen Mechanismus in Gang zu setzen, der unmittelbar nach Beendigung des aktuellen Wirtschaftsabschwungs zu einer Rückführung der Defizite und auch der Schuldenlast führe. Fröhlich: „Das von der Bundesregierung geplante Inkrafttreten der Regel spätestens bis Ende des Jahres 2015 ist zu wenig ehrgeizig. Stattdessen sollte die Schuldenbremse ihre Bindungskraft bereits im Verlauf der kommenden Legislaturperiode, also vor dem Jahr 2013, entfalten. Der aktuelle Abschwung ist kein Hinderungsgrund für die Einführung der Schuldenregel.“ Diese müsse ohnehin ausreichend flexibel sein, um im Konjunkturzyklus zu atmen. Auch dürften sich die Bemühungen um eine Schuldenbremse nicht auf den Bund beschränken. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über eine gesamtstaatliche Schuldenregel müssten wieder belebt und bald zu einem Abschluss gebracht werden.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - Jan 30, 2009, 12:00:00 PM

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