- Die Institutssicherung der genossenschaftlichen FinanzGruppe ist effizient, verlässlich und einer sachgerecht konstruierten Einlagensicherung gleichwertig, so das Ergebnis einer Studie "Bedeutung und Zukunftsfähigkeit von Institutssicherungssystemen" des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln in Zusammenarbeit mit der Universität zu Köln im Auftrag des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die Forscher warnen vor einer Umsetzung des aktuellen Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission. Dieser würde zahlreiche Fehlanreize erzeugen und stelle eine Überregulierung dar.
Nach ihrem im Juli 2010 vorgelegten Vorschlag zur Reform der Einlagensicherungssysteme in Europa will die Europäische Kommission den Einlagenschutz auf 100.000 Euro pro Anleger begrenzen. Der Auftrag der Sicherungseinrichtung der genossenschaftlichen FinanzGruppe hingegen liegt im Schutz der angeschlossenen Institute vor einer Zahlungsunfähigkeit und schützt somit Kundeneinlagen in höchstmöglichem Umfang und ohne betragliche Begrenzung. "Die Institutssicherung des BVR ist bislang stets in der Lage gewesen, ihre Ziele zu erfüllen und musste dazu niemals staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Zudem ist der Haftungsverbund der Volksbanken und Raiffeisenbanken in der Finanzmarktkrise stabil geblieben", stellt Dr. Manfred Jäger-Ambrożewicz vom IW Köln fest.
Während die Einlagensicherungsrichtlinie der Europäischen Kommission im Fall der Abwicklung einer Bank den Prozess der Entschädigung europaweit harmonisieren wolle, sorge die Sicherungseinrichtung des BVR bereits von vornherein dafür, dass ein solcher Fall gar nicht erst eintrete. Die in der Richtlinie der Kommission vorgesehenen Eingriffe in die Gestaltungsmöglichkeiten der Sicherungseinrichtung bewerten die Wissenschaftler als "fehlerhaft". Ein sachgerechter Richtlinienvorschlag müsse sicherstellen, dass die Fokussierung der Institutssicherung auf Prävention auch künftig effektiv genutzt werden könne. Auch im internationalen Vergleich erfülle die Sicherungseinrichtung der deutschen Genossenschaftsbanken schon jetzt die aktuell postulierten Anforderungen, die unter Gesamtverantwortung der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel und des IWF in Washington erarbeitet wurden und in Kürze in Kraft treten, so die Studie. Dabei sei die BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Institutsschutz sogar effizienter als eine Einlagensicherung ohne Institutsschutz.
Entscheidend für den geringeren Mittelbedarf seien drei Merkmale: der Fokus auf Prävention, der drohende Schieflagen frühzeitig erkennen und bekämpfen lasse, die zur Risikomischung führende Struktur der genossenschaftlichen FinanzGruppe bestehend aus zumeist kleinen Instituten sowie der geschäftspolitische Schwerpunkt der Volksbanken und Raiffeisenbanken auf dem soliden Einlagen- und Kreditgeschäft. BVR-Präsident Uwe Fröhlich: "Die Studie zeigt, dass der wirksame Schutz des Verbrauchers, den die Europäische Kommission mit der Einlagensicherungsrichtlinie anstrebt, bereits jetzt von der BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Institutsschutz erfüllt wird. Wir wünschen uns von der Europäischen Kommission ein Umdenken weg von einer Maximalharmonisierung hin zu einem sachgerechten Anforderungskatalog für Einlagensicherungssysteme. Dies würde Eingriffe in bewährte Sicherungssysteme in engen Grenzen halten."
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)