- Die Pläne der Großen Koalition zur Stärkung der Mitarbeiterbeteiligung an Unternehmen gehen in die richtige Richtung, erklärt der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die Idee, vorhandene Fördermechanismen, die aus dem Bereich der Anlage vermögenswirksamer Leistungen bekannt sind, maßvoll auszudehnen, dürfte den Arbeitnehmern entgegenkommen.
Davon, neue Fördermodelle für indirekte Beteiligungsformen wie beispielsweise Branchenfonds zu schaffen, rät der BVR jedoch ab. Dies würde zu zusätzlicher Komplexität und Intransparenz führen. Ferner seien die Renditeaussichten bei den üblichen Anlageformen in der Regel höher. Die vorgesehene Erhöhung der Zulagen auf 20 Prozent für vermögenswirksame Leistungen, die zum Beispiel in Beteiligungen wie Fonds, Aktien oder Genossenschaftsanteile investiert werden, sei die richtige Stellschraube, so der BVR. Über diese Investments würde sich der Anteil der Kapitaleinkünfte am Gesamteinkommen der Arbeitnehmer erhöhen. Gleichzeitig kämen diese Mittel der Finanzierung der gesamten Wirtschaft zugute. Die geplante Erhöhung des Steuerfreibetrags auf Beteiligungen am eigenen Unternehmen auf 360 Euro könne hingegen in erster Linie durch Arbeitnehmer von Kapitalgesellschaften – insbesondere Aktiengesellschaften – genutzt werden. Der BVR gibt daher zu Bedenken, dass hiermit ein Förderinstrument gestärkt wird, welches nicht allen Arbeitnehmern zur Verfügung steht. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung im Bereich der Mitarbeiterbeteiligung sollte die Priorität der staatlichen Förderung weiterhin auf die – langfristig orientierte – betriebliche und private Altersvorsorge gelegt werden, betont der BVR.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)