- "Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen stellt einen Vorgriff auf europäische Gesetzgebungsvorhaben dar, der mit einer Bankenunion in Europa kaum vereinbar ist, da die Wettbewerbsbedingungen für die betroffenen Banken einseitig verschärft werden", so Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).
Die EU-Kommission arbeitet derzeit an legislativen Vorschlägen zum Trennbankenthema. Für die Sanierungs- und Abwicklungsplanung hatte die EU-Kommission bereits im Juni 2012 Vorschläge vorgelegt, die Mitte 2013 verabschiedet werden sollen. Hofmann: "Es liegt auf der Hand, dass die heutigen Überlegungen des Kabinetts im Lichte der Ergebnisse der europäischen Vorgaben angepasst werden müssen. Das Universalbankprinzip, das gerade durch seine Risiko- und Ertragsdiversifikation stabilisierend wirkt und damit auch eine Stütze der langfristigen Unternehmensfinanzierung darstellt, sollte nicht aufgegeben werden. So lassen sich kaum Hinweise finden, dass die jüngste oder auch frühere Finanzkrisen vermieden oder milder verlaufen wären, wenn ein Trennbankensystem existiert hätte."
"Sowohl bei der Trennbankenthematik als auch der Sanierungs- und Abwicklungsplanung ist das im Vergleich zu Großbanken geringere Risiko der nur lokal tätigen Institute und deren eher konservative Geschäftsmodelle zu berücksichtigen. Genossenschaftsbanken in Deutschland gaben im Übrigen keinen Anlass für eine Verschärfung des Aufsichtsrechts und sogar des Strafrechts. Sie haben keine staatlichen Hilfen erhalten, kennen keine exzessiven Bonuszahlungen und sind an den jüngsten Skandalen nicht beteiligt", erklärt Hofmann.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)