"Die Zahlen belegen eindrucksvoll, wie es der genossenschaftlichen FinanzGruppe immer wieder gelingt, mit hoher unternehmerischer Aktivität und gleichzeitiger kaufmännischer Vorsicht sehr solide Ergebnisse zu erzielen“, so Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). „Damit sind wir für die Herausforderungen angesichts der Folgen des Ukrainekrieges und des raschen Renditeanstiegs am Kapitalmarkt gut aufgestellt und können unseren Privat- und Firmenkunden verlässlich zur Seite stehen“, sagte Kolak weiter.
Zu den größten Sorgen aktuell zähle die rekordhohe Inflation. Die Europäische Zentralbank (EZB) müsse endlich handeln. "Der für die Ratssitzung am 21. Juli angekündigte erste Zinserhöhungsschritt ist längst überfällig. Die EZB sollte mit einem großen Zinsschritt von 50 Basispunkten, also einer Erhöhung des Hauptrefinanzierungssatzes auf 0,50 Prozent und des Einlagezinses auf 0 Prozent, eine klare Botschaft an die Märkte senden, dass sie der Inflation entschlossen entgegentritt“, betonte die BVR-Präsidentin. Auch die Wirtschaftspolitik müsse sich mit Blick auf die langfristigen Herausforderungen neu ausrichten. "Wir brauchen mehr Investitionen in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung", so Kolak. Als Finanzierer des Mittelstandes komme vor allem den Banken hier eine zentrale Rolle zu. Daher sei es Aufgabe der Politik, die Regulierung schlank und widerspruchsfrei zu halten. Bei der Taxonomie etwa sei hier dringend nachzubessern.
Damit die Zukunftsinvestitionen in Gang kommen, müssten ferner die Störungen der Lieferketten deutlich verringert und der Fachkräftemangel entschärft werden. Kolak: "Um die Unternehmen in dieser schwierigen Zeit nicht noch zusätzlich zu belasten, sollte der Anwendungszeitpunkt des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes von Anfang 2023 nach hinten verschoben werden. Dies würde auch den Verwaltungsaufwand von mittelständischen Zulieferern verringern, die indirekt von den Dokumentationspflichten betroffen sind."
Wichtig für Vertrauen und Stabilität sei ein funktionierender europäischer Bankenmarkt mit starken Banken. „Anders als es die Europäische Kommission mit der Diskussion um eine europäische Einlagensicherung (EDIS) suggeriert, bedeutet Bankenunion nicht die Lösung aller Probleme, indem sie bestehende Risiken in den Bankbilanzen vergemeinschaftet. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung dem Druck aus Brüssel standgehalten und die Einführung eines europäischen Einlagensicherungssystems, das genau diese Vergemeinschaftung zum Ziel hatte, abgelehnt hat“, sagte Kolak. Stattdessen sei an der weiteren Integration des europäischen Bankenmarktes und der Reduzierung bestehender Risiken weiterzuarbeiten.
Zum konsolidierten Jahresabschluss im Detail
Der konsolidierte Jahresabschluss der genossenschaftlichen FinanzGruppe stellt das Geschäftsjahr 2021 der 770 Volksbanken und Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD Banken und der weiteren genossenschaftlichen Spezialinstitute sowie der DZ BANK Gruppe und der Münchener Hypothekenbank dar. Für die konsolidierte Betrachtung wurden die HGB-Bilanzen der Genossenschaftsbanken auf die internationalen Rechnungslegungsstandards in Anlehnung an IFRS übergeleitet.
Die Entwicklung des Zinsüberschusses war auch 2021 von der Niedrigzinspolitik der EZB geprägt. Die folglich unverändert geringen Margen konnten die genossenschaftlichen Institute durch Volumenwachstum im Kreditgeschäft ausgleichen. Entsprechend verzeichnete die genossenschaftliche FinanzGruppe 2021 mit einem betragsmäßig nahezu unveränderten Zinsüberschuss von 18,2 Milliarden Euro eine Seitwärtsbewegung. Um 16,6 Prozent auf 8,7 Milliarden Euro im Jahr 2021 kräftig zulegen konnte die genossenschaftliche FinanzGruppe beim Provisionsüberschuss, insbesondere durch ein erfreulich florierendes Wertpapiergeschäft sowie dem Zahlungsverkehr.
Die Risikovorsorge entwickelte sich 2021 besser als erwartet und wies in Summe Erträge aus Auflösungen von rund 0,3 Milliarden Euro auf. Nach der Nettozuführung in Höhe von 2,3 Milliarden Euro im Vorjahr hat sich hiermit über zwei Jahre betrachtet eine Normalisierung ergeben.
Die Verwaltungsaufwendungen lagen bei 18,6 Milliarden Euro und damit leicht über dem Vorjahreswert. Der Großteil entfiel mit 10,4 Milliarden Euro auf Personalaufwendungen und mit 8,2 Milliarden Euro auf sonstige Verwaltungsaufwendungen. Der leichte Anstieg ist auf Gehaltsanpassungen sowie weitere Investitionen in die Digitalisierung zurückzuführen. Die Aufwand-Ertrags-Relation der genossenschaftlichen FinanzGruppe reduzierte sich von 65,4 auf 64,6 Prozent. Mit 3,1 Milliarden Euro im Jahr 2021 gezahlten Ertragsteuern leistet die genossenschaftliche FinanzGruppe zudem einen gesellschaftlichen Beitrag, denn die Gelder fließen hierzulande an Kommunen und Gemeinden, wo sie investiert werden können. Nach Steuern belief sich der konsolidierte Jahresüberschuss der genossenschaftlichen FinanzGruppe auf gut 7,5 Milliarden Euro nach 5,0 Milliarden Euro im Vorjahr.
Erfreulich entwickelten sich auch die wesentlichen Bestände in der konsolidierten Bilanz der genossenschaftlichen FinanzGruppe. Im Kreditgeschäft verzeichnete sie 2021 erneut einen deutlichen Zuwachs um 6,0 Prozent auf 944 Milliarden Euro. Wachstumstreiber waren die langfristigen Baufinanzierungen. Das Niedrigzinsniveau, die gute Beschäftigungssituation und steigende Einkommen der privaten Haushalte führten insgesamt zu dieser hohen Nachfrage nach Immobilienkrediten. Das zur Refinanzierung des Kreditgeschäfts verwendete Einlagengeschäft stieg 2021 um 5,0 Prozent auf 985 Milliarden Euro. Aufgrund der Volumenausweitungen im Kundengeschäft erreichte die konsolidierte Bilanzsumme 2021 erstmals die 1,5 Billionengrenze. Mit einem Wachstum von 6,1 Prozent beträgt sie Ende 2021 1.566 Milliarden Euro.
Die genossenschaftliche FinanzGruppe hat ihre Kapitalbasis im Jahr 2021 weiter ausgebaut. Das bilanzielle Eigenkapital erhöhte sich um 6,4 Prozent auf 129,5 Milliarden Euro. Das Eigenkapital der FinanzGruppe liegt unverändert zu rund 84 Prozent bei den Genossenschaftsbanken vor Ort. Die konsolidierte Kernkapitalquote, welche ab dem Jahr 2021 in Anlehnung an die IFRS-Vorgaben ermittelt wurde, blieb trotz des starken Kundenwachstums mit 15,2 Prozent nahezu unverändert (-0,1 Prozent). Die Gesamtkapitalquote gab erwartungsgemäß durch das Auslaufen von Übergangsregelungen von 16,3 Prozent auf 15,8 Prozent nach. Die Leverage Ratio liegt mit unverändert 8,0 Prozent über dem Branchendurchschnitt. Fitch hat zuletzt das AA- Rating mit dem Ausblick stabil bestätigt. S&P beurteilt die FinanzGruppe mit A+ und stabilem Ausblick.
Hintergrundinformation zur Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken:
Die Volksbanken und Raiffeisenbanken, die Sparda-Banken, die PSD Banken, die genossenschaftlichen Kirchenbanken sowie die Spezialinstitute vereinen das Kapital der genossenschaftlichen FinanzGruppe – einschließlich der Zentralbank DZ BANK AG – fast vollständig auf sich. Sie betreuen über 30 Millionen Kunden, von denen 18,2 Millionen als Mitglieder Geschäftsanteile an den Kreditgenossenschaften halten. Die Eigentümerstruktur der genossenschaftlichen Bankengruppe ist damit sehr breit und vollständig in privater Hand.
Die Zentralbank und Verbundunternehmen, zu denen neben der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, der DZ HYP AG, der Union Asset Management Holding AG und der R+V Versicherung AG unter anderem auch die Münchener Hypothekenbank eG, die VR Smart Finanz AG, die TeamBank AG Nürnberg und die DZ PRIVATBANK S.A. gehören, stellen den Volksbanken und Raiffeisenbanken Allfinanzprodukte und -leistungen zur Verfügung, die von den Genossenschaftsbanken im Rahmen ihrer jeweiligen Positionierung im Markt bedarfsgerecht angeboten werden können. Der BVR ist das strategische Kompetenzzentrum der genossenschaftlichen Bankengruppe und vertritt als Spitzenverband der Kreditwirtschaft bundesweit und international die Interessen der genossenschaftlichen Bankengruppe.
Der BVR betreibt ferner ein duales System der Institutssicherung. Die 100-prozentige Tochtergesellschaft BVR Institutssicherung GmbH ist amtlich als Einlagensicherungssystem anerkannt und stellt – neben der Institutssicherung – den gesetzlichen Auftrag sicher, im Fall einer Bankinsolvenz die Entschädigung der Einleger nach Maßgabe des Einlagensicherungsgesetzes vorzunehmen. Die Sicherungseinrichtung des BVR gewährleistet als zusätzliches, freiwilliges System ebenfalls die Einlagensicherung über den Weg der Institutssicherung.