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04.11.2011

2011-11-04

Pressemitteilung

G 20-Beschluss zur Regulierung der Schattenbanken war überfällig

"Wir unterstützen das Vorhaben der G20, die Verschiebebahnhöfe aus den Bankbilanzen hinaus und in die wenig regulierten Fonds und Zweckgesellschaften hinein zu schließen, denn sie waren eine der Hauptursachen für den Ausbruch der globalen Finanzmarktkrise. Ob die G20 diesen Anspruch letztlich einlösen können, muss sich zeigen. Eine Einigung auf hoher Ebene reicht nicht aus, um Schattenbankaktivitäten zu bekämpfen. Vielmehr muss ein konkreter und detaillierter Aktionsplan folgen", so BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann. Zu begrüßen seien daher auch die Planungen der Europäischen Kommission, im Rahmen der Novellierung des Investmentrechts entsprechende Regulierungsschritte für das nächste Jahr vorzusehen. Die vom G20-Gipfel beschlossenen höheren pauschalen Eigenkapitalanforderungen an systemrelevante Institute wertet der BVR lediglich als einen Teilschritt zur Lösung des Problems, dass Staaten durch solche Institute erpressbar sein können. "Die Minderung systemischer Risiken wird allein mit verschärften Kapitalanforderungen nur teilweise gelingen, wenn nicht gleichzeitig die Risiken, und zwar direkt adressiert werden. Zudem muss es ein glaubwürdiges Abwicklungsregime für grenzüberschreitend tätige systemrelevanten Banken geben", so Hofmann. Es bestehe zudem die Gefahr, dass sich die Institute zum Preis der höheren Eigenkapitalunterlegung indirekt den Schutzschirm des jeweiligen Staates erkaufen können, das heißt systemische Relevanz eines Instituts weiterhin mit einer kostenlosen Staatsgarantie einhergehe. Damit wären Wettbewerbsverzerrungen und erhöhte Risiken für den Steuerzahler vorgezeichnet. Dem müsse die Politik entgegentreten. Bei der Bewältigung der Euro-Schuldenkrise könne die stärkere Einbindung des Internationalen Währungsfonds (IWF) helfen, das Vertrauen an den Märkten schneller zurückzugewinnen. So sei es zu begrüßen, dass der IWF zusammen mit der Europäischen Kommission die wirtschaftspolitischen Reformen in Italien überprüfe. Auch sieht der BVR die Einführung einer neuen vorbeugenden Kreditlinie im Instrumentarium des IWF grundsätzlich positiv. Mit diesem Instrument werde zur Adressierung systemischer Krisen eine sinnvolle zusätzliche Möglichkeit geschaffen, Ansteckungseffekten und spekulativen Angriffen gegen einzelne Länder entgegen zu wirken. Doch müsse der Einsatz unbedingt an strikte Bedingungen geknüpft sein. So sei sicherzustellen, dass Mittel tatsächlich nur an Länder mit einer im Kern gesunden Wirtschaftspolitik ausgereicht würden. Wichtig sei auch, dass die Hilfen nur zeitlich kurz befristet zur Verfügung gestellt würden, da die Mittel nicht mit der Durchführung eines Anpassungsprogramms verbunden seien. Auch dürfe die Anwendung des Instruments nicht zu einer spürbaren Erhöhung der globalen Liquidität führen und so die Stabilitätspolitik der Notenbanken konterkarieren.

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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 04.11.2011, 13:14:03

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