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21.01.2010

2010-01-21

Pressemitteilung

Erste Geldautomaten für Chip-Update bei Volksbanken und Raiffeisenbanken schon ab Anfang Februar gerüstet

Rund 15 Prozent der von Genossenschaftsbanken ausgegebenen ec-Karten tragen den mit einem Herstellerfehler versehenen Chip und werden über das praktische Chip-Update am Geldautomaten wieder repariert sein. Bei über der Hälfte der Genossenschaftsbanken sind die Zahlungskarten überhaupt nicht betroffen. Kreditkarten im genossenschaftlichen FinanzVerbund funktionieren vollständig reibungslos, da sie den Chip eines anderen Herstellers tragen. Sekundenschnelle Reparatur am Geldautomaten Die Korrektur des fehlerhaften Karten-Chips erfolgt automatisch und innerhalb weniger Sekunden, während der Kunde seine Karte am Geldautomaten einsetzt: Ein Begrüßungsbildschirm informiert, dass dieser Automat fehlerhafte Chipkarten aktualisiert. Nach der PIN-Eingabe erfährt der Kunde, ob seine Karte einen fehlerhaften Chip enthält. Wenn ja, korrigiert der Geldautomat den Fehler mit der Bildschirmanzeige: "Ihre Chip-Karte wird aktualisiert". Anschließend erscheint eine Information über die erfolgreiche Aktualisierung der Karte und die Bargeldauszahlung kann wie gewohnt abgeschlossen werden. Kunden, deren Karte in Ordnung ist, erhalten eine entsprechende Meldung. Für Karteninhaber anderer Institute ändert sich nichts. Sie können den Geldautomaten wie gewohnt mit ihrer Karte nutzen. Sicherheit der Karte bleibt beim Update gewahrt Die Sicherheit der Karte bleibt gewahrt, insbesondere werden beim Update keine sicherheitsrelevanten Daten ausgetauscht oder verändert. Die Kommunikation zwischen Karte und System wird bei beiden Wegen mit den bewährten Verschlüsselungsverfahren abgesichert. Dabei wird unter anderem die Echtheit der Karte überprüft. Der Inhalt der Kommunikation kann nicht verändert werden. Es ist also auch für Dritte nicht möglich, sich in diese Kommunikation einzuschalten, Kartendaten in ihrem Sinne zu verändern oder kryptographische Schlüssel zu ermitteln. Die veränderten Daten im Chip sind nicht sicherheitskritisch und es ist sichergestellt, dass darüber hinaus keine weiteren Anpassungen vorgenommen und auch weiterhin keine nicht autorisierten Zugriffe möglich sind. Bei kurzfristigen Auslandsreisen Ersatzkarte möglich Kunden, die sehr kurzfristig ins Ausland fahren wollen, aber keine Kreditkarte besitzen und daher ihre girocard (ec-Karte) dort einsetzen müssen, können sich an ihre Volksbank oder Raiffeisenbank wenden. Sie erfahren dort, ob ihre Karte betroffen ist und erhalten bei Bedarf eine neue fehlerfreie girocard-Ersatzkarte (ec-Karte).


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 21.01.2010, 12:00:00

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