- Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) bedauert die Entscheidung des Bundesrates, das Restrukturierungsgesetz in der aktuellen Form zu verabschieden. „Die Einbeziehung der Genossenschaftsbanken in den Kreis der Beitragspflichtigen ist ein weiteres Element regulatorisch verursachter Wettbewerbsverzerrungen“, so BVR-Präsident Uwe Fröhlich. Die Genossenschaftsbanken und Sparkassen haben bereits über Jahrzehnte hinweg ohne staatliche Hilfe eigene funktionierende Institutssicherungssysteme etabliert und finanziert. Sie werden nun einer Doppelbelastung ausgesetzt, obwohl der durch die Bankenabgabe finanzierte Restrukturierungsfonds allein darauf ausgerichtet ist, systemrelevante Institute mit gescheiterten Geschäftsmodellen aufzufangen.
Der BVR appelliert nunmehr an die Bundesregierung, bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung zum Gesetz sachliche Argumente aufzugreifen und die Beitragsbelastung an den tatsächlichen Risikopotentialen zu orientieren.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)