- Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt, dass die Besonderheiten des deutschen Drei-Säulen-Modells nach Auffassung der Koalitionsparteien in der Aufsicht weiterhin Berücksichtigung finden sollen. In der Nacht zum Donnerstag hatten sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Auch das Bekenntnis der Koalitionäre, dass eine europäische Abwicklungsbehörde nur für systemrelevante grenzüberschreitende Banken zuständig sein soll, sei erfreulich, so der BVR. Dies müsse auch für einen gegebenenfalls einzurichtenden europäischen Abwicklungsfonds gelten. Ansonsten würden Verluste aus risikoreichen Geschäften von weniger risikoreichen Banken im Abwicklungsfall mitgetragen.
Der BVR mahnt an, dass eine unkontrollierte Übernahme von Risiken durch den Steuerzahler, ob als nationale Maßnahme oder als letztes Mittel des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), ausgeschlossen werden müsse. So dürfe eine Rekapitalisierung angeschlagener Institute über den ESM lediglich die ultima ratio nach Durchlaufen der vollen Haftungskaskade sein. Dabei sollte sichergestellt werden, dass die Bundesregierung und der deutsche Bundestag jeder einzelnen Rekapitalisierung zustimmen muss.
Die finanzmarktrelevanten Kapitel des Koalitionsvertrages bewertet der BVR als erfreulich ausgewogen. Die Besonderheiten des differenzierten deutschen dreigliedrigen Bankenmodells finden ebenso Berücksichtigung wie eine Differenzierung von Banken nach Größe und Systemrelevanz sowie die Würdigung des Systems der Universalbank. Der BVR begrüßt weiter die klare und unmissverständliche Absage der Koalitionäre an eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung auf EU-Ebene. Dies ist ein wichtiges Signal für die anstehenden Verhandlungen auf EU-Ebene.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)