- Der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Uwe Fröhlich, weist im Vorfeld der Beratungen über das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am Mittwoch auf die nach wie vor fehlende gleichwertige Regulierung der Akteure am Grauen Kapitalmarkt und insbesondere der freien Finanzvertriebe hin. Fröhlich: "Besser für das Vertrauen in die Anlageberatung wäre es, wenn freie Berater der gleichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen würden wie die Banken auch."
Während freie Beratungsunternehmen im Umgang mit ihren Kunden nur der unzureichenden Kontrolle der Gewerbeämter unterzogen würden, plane das Parlament im Bankbereich, die Aufsicht durch die BaFin auf jeden einzelnen Mitarbeiter auszudehnen. "Die Registrierung von 300 000 Bankberatern in ganz Deutschland ist ein administrativer Popanz", so Fröhlich, "und stellt außerdem eine Ungleichbehandlung mit den freien Finanzvertrieben dar". Im Übrigen stellten sich die Banken selbstverständlich den Folgen einer möglichen Fehlberatung, bereits jetzt hafte der Vorstand. Um den Anlegerschutz zu verbessern, schlägt Fröhlich vor, pro Bank einen verantwortlichen Vertriebsbeauftragten bei der BaFin zu registrieren, der auch zu Themen wie beispielsweise Provisionssystemen rechenschaftspflichtig sei. Fröhlich: "Der Schutz der Anleger ist den Volksbanken und Raiffeisenbanken ein wichtiges Anliegen. Wir haben 30 Millionen Kunden, von denen 16,4 Millionen sogar Anteilseigner ihrer Genossenschaftsbank sind und dieser damit ihr Vertrauen aussprechen. Wir brauchen aber in Deutschland einen verlässlichen Anlegerschutz für alle Anbieter von Finanzdienstleistungen. Mehr Bürokratie ist dabei keine Lösung."
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)