- Zu den heute von der EU-Kommission veröffentlichten Vorschlägen für eine Trennbankenregelung erklärt Gerhard Hofmann, Vorstandsmitglied beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR): "Ein Trennbankensystem darf das Universalbankensystem in seiner Breite nicht beeinträchtigen. Kreditinstituten muss es auch künftig möglich sein, insbesondere zum Zwecke der Unternehmensfinanzierung das gesamte Leistungsspektrum anbieten zu können. Auch darf das Verbundgeschäft von Genossenschaftsbanken und Sparkassen mit ihren jeweiligen Zentralinstituten nicht beeinträchtigt werden. Besonders riskante Geschäftsbereiche ohne realwirtschaftlichen Bezug werden von der genossenschaftlichen FinanzGruppe nicht betrieben. Ein Antritt auf europäischer Ebene, Elemente eines Trennbankensystems einzuführen, muss dabei wirksam auf solche Institute zugeschnitten werden, die als ‚too big to fail‘ gelten. Eine Orientierung könnte das deutsche Trennbankengesetz bieten, das grundsätzlich an einer Mindestgrenze von 90 Milliarden Euro ansetzt. Kritisch ist die vorgesehene Großkreditgrenze gegenüber Unternehmen des Finanzsektors zu sehen. Hier drohen spürbare Einschränkungen des für die Liquiditätssteuerung und Risikoabsicherung wichtigen Interbankenmarktes. Dies dürfte sich auch unmittelbar auf die Kreditvergabe an Unternehmen und Privatpersonen auswirken."
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)