"Es war ein wichtiger und richtiger Schritt, dieses Paket zu schnüren", erklärt BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann, "abzuwarten ist jedoch, wie das Gesetz und die Verordnungsregelungen in der Praxis gehandhabt werden. Von zentraler Bedeutung ist, unter welchen Bedingungen die Unterstützung in der Praxis letztlich gewährt wird." BVR weist erneut auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen durch die staatlichen Eigenkapitalhilfen oder Garantien hin, ein Problem, das nicht leicht lösbar sei und deshalb große Aufmerksamkeit verdiene. Es müsse sehr darauf geachtet werden, dass diejenigen Banken und Finanzinstitute, die das Paket in Anspruch nehmen, dadurch keine Vorteile im Wettbewerb hätten und diese gegebenenfalls zu einem aggressiven Kampf um Marktanteile nutzen. Der Staat sei angehalten, hier für faire gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen jenen zu sorgen, die das Paket nutzten, und jenen, die darauf verzichten. Auch sei die Gefahr nicht auszuschließen, dass auf der Basis staatlicher Garantien erneut risikoreiche Geschäfte betrieben würden, für die der Staat infolge der im Rahmen des Rettungspakets eingegangenen Verpflichtungen letztlich einstehen müsse. Überdies müsse die Bundesrepublik darauf achten, dass zwischen Staaten mit unterschiedlich ausgestalteten Hilfsmaßnahmen ein Level-Playing-Field bestehe. Den Vorschlag einer kollektiven Inanspruchnahme des Rettungspaketes durch die deutsche Kreditwirtschaft unterstützt der BVR nicht. Auch für den genossenschaftlichen FinanzVerbund bestehe kein Grund für eine kollektive Inanspruchnahme. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit werde das Rettungspaket des Staates vom FinanzVerbund gar nicht in Anspruch genommen. Die Wettbewerbsfragen müssten aber zufriedenstellend gelöst werden. Der FinanzVerbund selbst sei von der Finanzmarktkrise nur wenig betroffen. Angesichts der Größenordnung und der Komplexität der Vergabe staatlicher Hilfen in Form von Eigenkapital, Garantien und gegebenenfalls dem Ankauf von Forderungen sei eine solide Governance-Struktur in diesem Bereich unverzichtbar. Um den Einsatz öffentlicher Mittel zu überwachen, aber auch, um Wettbewerbsverzerrungen im Finanzmarkt zu vermeiden, sei eine enge parlamentarische Kontrolle der Aktivitäten der Finanzmarktstabilisierungsanstalt, zum Beispiel durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, angezeigt.