- Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Tätigkeit der Rating-Agenturen künftig verbindlich zu regeln. „Für Rating-Agenturen ein Registrierungsverfahren vorzusehen und bestimmte Mindestanforderungen für deren Geschäftstätigkeit vorzugeben erscheint angemessen und kann vertrauensbildend wirken.
Es liegt jedoch im Interesse der Marktteilnehmer,“ erläutert BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann, „dass die europäischen Regelungen voll im Einklang mit enstprechenden internationalen Anforderungen, wie etwa dem IOSCO-Code stehen. Die Ratings der auf dem europäischen Markt tätigen Agenturen müssen mit den Ratings in anderen Märkten vergleichbar sein.“ Bei Abweichungen drohten Wettbewerbsverzerrungen zwischen EU und Drittländern. Der bevorstehende Weltfinanzgipfel in Washington sei ein geeignetes Forum, dieses Thema international aufzugreifen und voranzubringen. Die europäischen Ansätze seien ein wichtiger Beitrag zu den Verhandlungen. Die vorgesehene staatliche Registrierungspflicht und Beaufsichtigung, der geforderte Transparenzbericht, die Einrichtung des Interessenkonfliktmanagements und der Qualitätssicherung beseitigten zentrale Schwachstellen im Bereich der Ratingagenturen. Die Finanzmarktkrise habe speziell bei den strukturierten Finanzinstrumenten, etwa bei ABS und CDOs, Defizite in den Rating-Methoden, den internen Rating-Prozessen, deren Transparenz und dem Management potenzieller Interessenkonflikte offenbart. Zugleich habe leichtfertiges Vertrauen der Investoren in die Ratings strukturierter Finanzinstrumente ohne eigene Risikobeurteilung letztlich mit zu dem erheblichen Ausmaß der Finanzmarktturbulenzen beigetragen.
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)