"Der Mittelstand braucht in der aktuellen schwierigen Situation kein neues bürokratisches Ungetüm", so Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). "Für uns ist schwer nachvollziehbar, warum ausschließlich in der Europäischen Union liegende Wertschöpfungsketten von den Sorgfaltspflichten nicht ausgenommen werden", so Kolak weiter. Die Regulierung sollte vielmehr zielgerichtet und angemessen sein. "Wir hoffen, dass die anstehenden Trilogverhandlungen dazu genutzt werden, einen stärkeren Fokus auf diese Aspekte zu legen", sagt die BVR-Präsidentin.
Für die Kreditwirtschaft stellen die Anforderungen des CSDDD außerdem eine besondere Herausforderung dar. Das Konzept der Sorgfaltspflichten ist primär auf reale Lieferketten und die Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen ausgerichtet. Während der BVR begrüßt, dass die besondere Struktur des Finanzmarktes bei den Verhandlungen im Europäischen Parlament zuletzt stärker beachtet wurde, besteht trotzdem noch Anpassungsbedarf, um Rechtssicherheit zu schaffen und den Kreditvergabeprozess nicht unnötig zu erschweren.