Positiv sei vor allem der Entschluss zu sehen, die Höhe der Schuldenquote beim Sanktionsverfahren im Falle eines übermäßigen Haushaltsdefizits mit einzubeziehen. Auch sei die Einführung des so genannten europäischen Haushaltssemesters, das heißt die frühzeitige Meldung der nationalen Haushaltspläne an die Kommission, hilfreich. Dem BVR gehen die heute beschlossenen Schritte allerdings nicht weit genug. BVR-Präsident Uwe Fröhlich: "Die Ergebnisse des heutigen Gipfels sollten nur als erster Schritt einer Reform des Euro-Regelwerks verstanden werden, auf den weitere Maßnahmen folgen müssen. Alleine dürften sie nicht ausreichen, um eine nachhaltige Haushaltspolitik in den Euro-Staaten sicherzustellen." So könnte die disziplinierende Wirkung der Sanktionen im Stabilitätspakt deutlich erhöht werden, wenn diese entweder gänzlich automatisch erfolgen würden oder nur durch eine qualifizierte Mehrheit im Rat der Staats- und Regierungschefs ausgesetzt werden könnten. Auch stünden weiterhin Regelungen zu einer geordneten Insolvenz von EU-Mitgliedstaaten aus. Ohne solche Regeln sei es schwer, der so genannten No-Bail-Out-Klausel, die eine Haftung für die Schulden anderer Euro-Staaten ausschließt, perspektivisch die nötige Glaubwürdigkeit zu verleihen.