- Anlässlich einer Veranstaltung der CDU/CSU-Fraktion zum finanziellen Verbraucherschutz fordert der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Uwe Fröhlich, im Rahmen der aktuellen europäischen Gesetzgebungsverfahren zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten die volle Anerkennung der genossenschaftlichen Institutssicherung als gleichwertiges Instrument.
"Die BVR-Sicherungseinrichtung hat in den vergangenen 80 Jahren ihre Leistungsfähigkeit eindrucksvoll bewiesen", so Fröhlich. Noch nie habe auch nur ein Kunde jemals einen Cent seiner Einlagen verloren. "Unsere Institutssicherung macht für die deutschen Genossenschaftsbanken die mit der EU-Richtlinie diskutierten Abwicklungsinstrumente, vor allem die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital (‚bail-in‘) überflüssig", so der BVR-Präsident weiter. Deshalb wäre es nicht gerechtfertigt, wenn gerade Volksbanken und Raiffeisenbanken diesen Instrumenten unterworfen werden sollten oder auch nur "bail-in"-fähige Mittel vorhalten müssten. Die Ausgabe spezieller "bail-in"-fähiger Verbindlichkeiten ist für Genossenschaftsbanken keine realistische Option. Eine ersatzweise angedachte Erhöhung von Eigenkapitalanforderungen würde gerade die Institute, die sich in der Finanzmarktkrise als besonders zuverlässig erwiesen haben, ungerechtfertigt benachteiligen, obwohl aufgrund der Institutssicherung voraussichtlich niemals die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital eintreten würde. Fröhlich fordert daher: "Gut funktionierende Systeme dürfen nicht durch eine europäische Regulierung geschwächt werden."
Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)