„Der Rat hat die herausragende Bedeutung der Institutssicherungssysteme für das Kundenvertrauen und die Finanzstabilität deutlich besser erkannt als die Europäische Kommission und das EU-Parlament. Nur die Position des Rates steht im Einklang mit der Erklärung der Eurogruppe vom Juni 2022, wonach ein funktionierender Rahmen für Institutssicherungssysteme beibehalten werden soll“, erklärt Marija Kolak, Präsidentin des BVR.
Obwohl auch der Rat nicht die vom BVR nachdrücklich geforderte Ausnahme für Banken, die einem Institutssicherungssystem angehören, umgesetzt hat, bleibt die Möglichkeit bestehen, präventive Maßnahmen zugunsten der institutssicherungsgeschützten Banken durchzuführen, wenn auch unter strengeren und aufwändigeren Bedingungen. „Um Effizienz und Schnelligkeit zukünftig gewährleisten zu können, wird hier noch weitere Detailarbeit notwendig sein“, so Kolak weiter.
Die Präsidentin betont die Notwendigkeit einer zielgerichteten Verbesserung des Krisenmanagements im Rahmen des bevorstehenden Trilogs: „Nun ist es Aufgabe des Trilogs, auf Basis der konstruktiven Ausrichtung des Rates den Vorschlag der Europäischen Kommission erheblich zu verbessern. Stabilität und Sicherheit des Bankensektors in Europa müssen ohne unnötige Belastungen für die etablierten Systeme gewährleistet sein. Das ist nur möglich, wenn die Institutssicherung im Interesse der Strukturen des deutschen Bankenmarktes und insbesondere der Existenz der kleinen und mittleren Institute erhalten bleibt.“
Den Einsatz der deutschen Bundesregierung für den Erhalt der Institutssicherungssysteme lobt Kolak ausdrücklich: „Es ist gut zu sehen, dass die Bundesregierung zu ihrem Wort steht, sich für die Belange insbesondere der mittelständischen Wirtschaft einzusetzen, die auf die Finanzierung durch regionale Banken angewiesen ist.“