Die Überlegungen zum bankaufsichtlichen Eigenkapitalbegriff sehen vor, durch Einengung der als Kernkapital anerkannten Bestandteile das traditionelle bankaufsichtliche Eigenkapital zu reduzieren und zugleich regulatorische Abzugspositionen deutlich auszuweiten. Generell stehen höhere Kapitalanforderungen im Raum. Die AG Mittelstand appelliert vor diesem Hintergrund an die deutsche Politik, insbesondere in ihren Verhandlungen auf Ebene der G 20-Staats- und Regierungschefs Sorge dafür zu tragen, dass Änderungen bei bankaufsichtsrechtlichen Regelungen sorgfältig geprüft und im gesamtwirtschaftlichen Kontext abgewogen werden. Die Verbände der AG Mittelstand weisen in diesem Zusammenhang auf fünf Punkte besonders hin: 1. Grundsätzlich ist das Anliegen, das weltweite Finanzsystem gegen zukünftige Krisen weitgehend zu immunisieren, zu unterstützen. Wichtig und richtig ist dabei das abgestimmte internationale Vorgehen. 2. Bei der Abstimmung der internationalen Maßnahmen zur Qualität und Höhe des von Banken zu unterhaltenden Eigenkapitals ist sicherzustellen, dass veränderte Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute den Kreditvergabespielraum von Instituten, die in der Mittelstandsfinanzierung aktiv sind, nicht zum Nachteil der Unternehmen einengen. Dabei sollte insbesondere auf die Verlusttragungsfähigkeit und damit die betriebswirtschaftliche Hauptfunktion des Eigenkapitals Wert gelegt werden. 3. Ausleihungen an mittelständische Unternehmen und Retail-Kunden sollen auch weiterhin im Kapitalstandard privilegiert werden. Auch vor dem Hintergrund der noch immer nicht hinreichend gefestigten Weltwirtschaft würde eine undifferenzierte Umsetzung der diskutierten Vorschläge die Kreditfinanzierung, insbesondere der kleinen mittleren Unternehmen deutlich schwieriger machen. Dies würde eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft erschweren und die Wachstumsmöglichkeiten beeinträchtigen. 4. Selbst bei einer Umsetzung der Vorschläge zu einem späteren Zeitpunkt würde die Kreditwirtschaft bereits heute unter Zugzwang gesetzt. Denn veränderte Eigenkapitalanforderungen würden bereits aktuell beispielsweise durch Ratingagenturen abgefordert werden. 5. Die AG Mittelstand unterstützt deshalb die Bundesregierung in ihrem Bestreben, sorgfältige Auswirkungsstudien durchzuführen und Änderungen des Regelwerkes erst im kommenden Aufschwung vorzulegen und anschließend umzusetzen. Aus unserer Sicht ist der Inhalt der Regelungen zu wichtig, als dass er dem Diktat einer überstürzten Umsetzung unterworfen werden dürfte. Die Verbände der AG Mittelstand bieten der Politik an, entsprechende Änderungen im konstruktiven Dialog zu begleiten. Es gilt dabei, unsere bewährten kontinentaleuropäischen Finanzierungsstrukturen nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen, sondern im Interesse einer stabilen Finanzmarktordnung und der Volkswirtschaften insgesamt zu bewahren.