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15.10.2009

2009-10-15

Konjunktur

BVR zum Herbstgutachten: Entlastung des Mittelstands muss Priorität für Politik haben / Lastenausgleich für Banken nicht sachgerecht

Bislang werde die Eigenkapitalbasis des Mittelstands zum Beispiel durch die nur eingeschränkte Berücksichtigung des Zinsaufwandes und den Wegfall des Verlustvortrages nach einer Umstrukturierung geschwächt. Die Bundesregierung hatte die Unternehmenssteuerreform 2008 mit diesen Maßnahmen gegenfinanziert. Der BVR teilt die Einschätzung der Wirtschaftsforschungsinstitute, die in ihrem heutigen Herbstgutachten zwar davon ausgehen, dass sich die Konjunktur deutlich erholt, jedoch nicht mit einem dynamischen Wachstum im kommenden Jahr rechnen. Nur eine Entlastung des Mittelstands, so Fröhlich, versetze diesen in die Lage, seine Aufgabe als Job-Motor in der von den Forschungsinstituten für 2010 prognostizierten Erholung der Wirtschaft wahrzunehmen. Die finanziellen Spielräume der neuen Bundesregierung seien angesichts der Wachstumsprognose der Institute zwar eng begrenzt, sagt Fröhlich, der der Bundesregierung dazu rät, das durch Stabilitätspakt und Schuldenbremse vorgegebene Konsolidierungsziel strikt einzuhalten. Vorhandene Gestaltungsspielräume müssten jedoch genutzt werden, um die Wachstumskräfte zu stärken. Hierfür seien Entlastungen bei der Besteuerung des Mittelstands ein besonders wirksames Mittel. Eine Lastenabgabe von Banken zur Bewältigung der Folgen der Finanzmarktkrise wie im Herbstgutachten diskutiert weist der BVR entschieden zurück. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken hätten sich bereits maßgeblich an der Stabilisierung des Finanzmarktes durch die Rettung der insolvenzbedrohten Banken Hypo Real Estate und IKB Deutsche Industriebank AG beteiligt, der genossenschaftliche FinanzVerbund habe selbst jedoch zu keinem Zeitpunkt Staatshilfen in Anspruch genommen. Ein Lastenausgleich für Banken sei daher aus Sicht der Kreditgenossenschaften nicht sachgerecht. Die von den Instituten angesprochene Finanztransaktionssteuer lehnt Fröhlich ebenfalls ab. Eine solche Steuer würde keinen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzmärkte leisten und die Gefahr erheblicher Wettbewerbsnachteile mit sich bringen. Lediglich sehr kurzfristiger Spekulation (day-trading) würde mit einer solchen Steuer entgegen gewirkt. Derartige Geschäfte hätten aber in den vergangenen Jahren keinen wesentlichen Beitrag zu Fehlentwicklungen an den Finanzmärkten geleistet. Eine Finanztransaktionssteuer würde zudem wesentlich die Bürgerinnen und Bürger belasten, die über Geldanlagen in Anleihen, Aktien oder Investmentfonds oder bei Versicherungen Zukunftsvorsorge betreiben. Die Politik würde damit in einer Zeit, in der die private Vorsorge immer wichtiger wird, ein falsches Zeichen setzen.


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Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR)
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BVR - 15.10.2009, 12:00:00

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